| Melanie Höhn |
| 24.07.2026 10:00 Uhr |
Im Gesundheitswesen soll die EUDI-Wallet unter anderem den Zugriff auf E-Rezepte und die Gesundheits-ID ermöglichen. / © Imago Images/imagebroker
Die Bundesregierung hat Ende Mai den Entwurf des Digitale-Identitäten-Gesetzes (DIdG) beschlossen und damit auch den Weg für die EUDI-Wallet geebnet, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig sicher per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen können. Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, bis 1. Januar 2027 mindestens eine interoperable nationale Wallet bereitzustellen. In Deutschland liegt die Verantwortung für die Umsetzung beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Die Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet wurde der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) übertragen.
Neben der digitalen Personalausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können. Zudem auch Dokumente aus dem Banken- und Zahlungswesen, im Bereich Social Media, Kontoeröffnungen, SIM-Karten-Registrierungen, der digitale Führerschein oder eine qualifizierte elektronische Signatur.
Im Gesundheitswesen soll die Wallet unter anderem den Zugriff auf E-Rezepte und die Gesundheits-ID ermöglichen. In Apotheken könnten sich Patientinnen und Patienten künftig mit der Wallet identifizieren, sodass das E-Rezept sicher abgerufen und das Medikament abgegeben werden kann. Darüber hinaus soll die EUDI-Wallet den grenzüberschreitenden Zugriff auf E-Rezepte innerhalb der EU erleichtern und so die Versorgung von Reisenden verbessern. Perspektivisch ist außerdem eine Verknüpfung mit der elektronischen Patientenakte (ePA) geplant. Derzeit wird die technische Infrastruktur für das Projekt entwickelt.
Damit diese Vorteile wirksam werden, muss die digitale Brieftasche verbraucherfreundlich ausgestaltet werden, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV): »Sonst werden Datenschutz und Datensicherheit gefährdet. Denn die gespeicherten Ausweisdokumente enthalten besonders sensible Daten. Werden diese Daten missbräuchlich verwendet, können große Schäden entstehen«, heißt es in einem Positionspapier des Verbands. Der Verband fordert daher unter anderem, dass Identitätsdaten nur aus der digitalen Brieftasche abgefragt werden dürfen, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht. Zudem verlangt der Verband, dass das Nutzerverhalten, die Verwendung der Brieftasche oder damit getätigte Transaktionen nicht durch Anbieter nachverfolgt, verknüpft oder korreliert werden dürfen. Um Datendiebstahl und Identitätsmissbrauch vorzubeugen, müssten zudem sichere Authentisierungsmechanismen implementiert werden.
Laut eines Berichts von »Heise online« gibt es jede Menge Kritik an dem Vorhaben EUDI-Wallet. Das Blatt bezieht sich auf ein Fachgespräch der Linksfraktion im Bundestag, bei dem Sachverständige deutliche Kritik an der geplanten Einführung der EUDI-Wallet geäußert haben. Dabei ging es unter anderem um fehlende Transparenz, Sicherheitsbedenken, Zweifel am Zeitplan und offene Haftungsfragen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.