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Digitale-Identitäten-Gesetz
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EUDI-Wallet stößt auf Kritik

Die EUDI-Wallet soll ab 2027 eine sichere digitale Identität in Europa ermöglichen und auch im Gesundheitswesen neue Anwendungen eröffnen. Doch bereits vor dem Start gibt es Kritik: Experten sehen offenen Fragen bei Datenschutz, Sicherheit und technischer Umsetzung.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 24.07.2026  10:00 Uhr
»Erhebliche Risiken« bei technischer Umsetzung

»Erhebliche Risiken« bei technischer Umsetzung

Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG) kritisierte vor allem den Entwicklungsprozess der deutschen EUDI-Wallet und bemängelte mangelnde Transparenz, da technische Alternativen aus ihrer Sicht nicht offen diskutiert würden und an den Konsultationen auch Unternehmen beteiligt seien, die gleichzeitig an den Spezifikationen mitarbeiten. Zudem sei der Quellcode der deutschen Umsetzung bislang nicht veröffentlicht, wodurch eine unabhängige Prüfung auch sicherheitsrelevanter Aspekte erschwert werde.

Kastl sieht laut »Heise online« bei der technischen Umsetzung der EUDI-Wallet erhebliche Risiken. Sie kritisiert insbesondere die Entscheidung für eine Architektur mit einer »Cloud als Sicherheitsanker«, da dadurch zentrale Angriffspunkte entstehen könnten. Zudem bemängelt sie offene Fragen bei der Post-Quanten-Sicherheit und den aus ihrer Sicht späten Beginn wichtiger Sicherheitsprüfungen. Zweifel äußert sie auch an einer unabhängigen Bewertung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), da dieses bereits in die Entwicklung eingebunden sei. Zum Start 2027 erwartet Kastl daher zunächst nur eine Basisversion und fordert mehr Transparenz, eine offene Entwicklung sowie eine unabhängige Risikobewertung.

Daniel Leisegang, Co-Chefredakteur von netzpolitik.org, warnte ebenfalls davor, dass die EUDI-Wallet zum Start hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleiben könnte. Er kritisierte gegenüber »Heise online« zudem mögliche Schwächen beim Datenschutz, etwa bei der Verwendung signierter personenbezogener Daten, biometrischer Informationen und der Umsetzung von Pseudonymen. Aus seiner Sicht könnten die weitreichenden Gestaltungsspielräume im DIdG zu späteren Änderungen führen, die Datenschutz- und Sicherheitsstandards abschwächen.

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