| Melanie Höhn |
| 09.06.2026 07:00 Uhr |
Laut DIdG-Gesetzentwurf soll ein Anwendungsgebiet auch das Gesundheitswesen sein. / © Imago Images/Zoonar
Ende Mai hat die Bundesregierung den Entwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) beschlossen. Damit verbunden ist die Einführung der europäischen EUDI-Wallet, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig sicher per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen können.
Die Grundlage bildet die europäische eIDAS-Verordnung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende 2026 mindestens eine digitale Identitätslösung bereitzustellen. Deutschland plant den offiziellen Start der freiwillig nutzbaren EUDI-Wallet am 1. Januar 2027. Sie soll Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Vorteile im elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr bieten und zahlreiche Alltagsprozesse erleichtern: Neben einer europaweit verwendbaren digitalen Identität zählen hierzu elektronische Signatur- und Siegelfunktionen sowie der Einsatz von elektronischen Nachweisen.
Laut Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) soll die EUDI-Wallet als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können. Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.
Erleichterungen sollen in vielfältigen Bereichen ermöglicht werden, beispielsweise im Banken- und Zahlungswesen, etwa bei der geldwäscherechtlichen Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, im Bereich Social Media sowohl allgemein als auch gegebenenfalls bei einer Alterskontrolle. Weitere Beispiele sind elektronische Behördendienste, Kontoeröffnungen, SIM-Karten-Registrierungen, der digitale Führerschein oder eine qualifizierte elektronische Signatur.
Laut DIdG-Gesetzentwurf soll ein Anwendungsgebiet auch das Gesundheitswesen sein, wo es »gegebenenfalls zu einer sicheren Speicherung von einzelnen Nachweisen mit eigenen Gesundheitsdaten der Nutzerin oder des Nutzers einer EUDI-Wallet« kommen kann.
Explizit wird auf der technischen Dokumentationsseite der EUDI-Wallet-Spezifikationen das Gesundheitswesen erwähnt: Der einfache Zugriff auf Gesundheitsdaten sei sowohl im nationalen als auch im grenzüberschreitenden Kontext »von entscheidender Bedeutung«. Eine Wallet-Einheit könne den Zugriff auf E-Rezepte oder sogenannte »EU Patient Summaries« ermöglichen. In einer Bitkom-Veranstaltung wurde zudem darüber referiert, inwieweit die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) digital in der EUDI-Wallet abgebildet und nutzbar gemacht werden können.
Für den Bereich E-Rezept ist geplant, dass Bürgerinnen und Bürger, die über eine EUDI-Wallet und ein ausgestelltes E-Rezept verfügen, ihre Wallet in der Apotheke vorzeigen, heißt es in einem Handbuch zur EUDI-Wallet der Europäischen Kommission. Die Apothekerin oder der Apotheker kann dann die Identität der Person sicher überprüfen, auf das Rezept zugreifen, es abrufen und das entsprechende Medikament aushändigen.
Konkret sollen Patientinnen und Patienten einen mit den »MyHealth@EU-Spezifikationen« kompatiblen Nachweis zur Health ID abrufen und in ihrer EUDI-Wallet speichern können. Derselbe Nachweis soll für alle E-Rezepte während deren gesamter Gültigkeitsdauer verwendet werden. E-Rezepte oder Abgabedaten sollen in EUDI-Wallets nicht als elektronischer Attributnachweis gespeichert werden. Stattdessen sollen Verschreibungs- und Abgabedaten aus dem jeweiligen nationalen digitalen Gesundheitssystem abgerufen und an dieses übermittelt werden.
Zum Hintergrund: Am 5. März 2025 trat die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Dataspace, EHDS) in Kraft, die eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Europa garantieren soll. »MyHealth@EU« ist die EU-Infrastruktur für den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Mitgliedstaaten. Sie ist seit 2019 in Betrieb, umfasst 15 teilnehmende Länder und ermöglicht den sicheren und interoperablen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Mitgliedstaaten über nationale Kontaktstellen für E-Health.
»MyHealth@EU« soll es Apothekerinnen und Apothekern in der gesamten EU ermöglichen, auf E-Rezepte zuzugreifen, die im Heimatland der Patienten ausgestellt wurden, und soll so die Kontinuität der Versorgung für Reisende gewährleisten. Zudem soll es zu effizienteren und stärker standardisierten Abläufen führen, zu weniger Fehlern bei der Patientenidentifikation und Dateneingabe sowie zu einer insgesamt schnelleren Leistungserbringung im nationalen und grenzüberschreitenden Kontext. Für Patientinnen und Patienten soll das harmonisierte System einen schnelleren und einfacheren Zugriff auf Medikamente auch über Landesgrenzen hinweg ermöglichen, ohne zusätzliche Identifikationsmittel wie Karten oder separate Apps, da die digitale Wallet zur sicheren Identifizierung genutzt werden kann.
Auch im Bereich der elektronischen Patientenakte (ePA) soll es Schnittstellen mit der EUDI-Wallet geben. Laut Informationen des BMDS und der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gilt jedoch: Die ePA und die EUDI-Wallet sind zwei eigenständige Anwendungen. Die ePA sei eine zentralisierte Gesundheitsakte; die Daten werden in den Aktensystemen der Telematikinfrastruktur gespeichert, Zugriffe werden zentral protokolliert, und viele Prozesse laufen über Backend-Komponenten im Hintergrund ab. Die EUDI-Wallet hingegen sei ein dezentraler Speicher für Nachweise auf dem Smartphone: Nutzer steuern jede Freigabe aktiv und legen signierte Nachweise direkt gegenüber der prüfenden Stelle vor; es erfolgt weder eine zentrale Datenspeicherung noch eine automatische Einbindung oder Benachrichtigung der Aussteller von Nachweisen über die Nutzung der Wallet. Es sei jedoch geplant, die EUDI-Wallet künftig mit der Health ID zu verknüpfen; letztere könne dann für den Zugriff auf die ePA genutzt werden.
Mit dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren. Die technische Infrastruktur werde parallel entwickelt, so das BMDS, um die EUDI-Wallet fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus soll das DIdG sicherstellen, dass die EUDI-Wallet höchsten Sicherheitsanforderungen genügt. Gleichzeitig sollen Grundlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit auf nationaler Ebene geschaffen werden, um Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten. Die deutsche EUDI-Wallet soll grenzüberschreitend anerkannt und auch grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden können.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.