| Melanie Höhn |
| 09.06.2026 07:00 Uhr |
Auch im Bereich der elektronischen Patientenakte (ePA) soll es Schnittstellen mit der EUDI-Wallet geben. Laut Informationen des BMDS und der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gilt jedoch: Die ePA und die EUDI-Wallet sind zwei eigenständige Anwendungen. Die ePA sei eine zentralisierte Gesundheitsakte; die Daten werden in den Aktensystemen der Telematikinfrastruktur gespeichert, Zugriffe werden zentral protokolliert, und viele Prozesse laufen über Backend-Komponenten im Hintergrund ab. Die EUDI-Wallet hingegen sei ein dezentraler Speicher für Nachweise auf dem Smartphone: Nutzer steuern jede Freigabe aktiv und legen signierte Nachweise direkt gegenüber der prüfenden Stelle vor; es erfolgt weder eine zentrale Datenspeicherung noch eine automatische Einbindung oder Benachrichtigung der Aussteller von Nachweisen über die Nutzung der Wallet. Es sei jedoch geplant, die EUDI-Wallet künftig mit der Health ID zu verknüpfen; letztere könne dann für den Zugriff auf die ePA genutzt werden.
Mit dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren. Die technische Infrastruktur werde parallel entwickelt, so das BMDS, um die EUDI-Wallet fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus soll das DIdG sicherstellen, dass die EUDI-Wallet höchsten Sicherheitsanforderungen genügt. Gleichzeitig sollen Grundlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit auf nationaler Ebene geschaffen werden, um Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten. Die deutsche EUDI-Wallet soll grenzüberschreitend anerkannt und auch grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden können.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.