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Digitale-Identitäten-Gesetz
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Einlösen von E-Rezepten über EUDI-Wallet geplant

Die EU treibt mit der EUDI-Wallet den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Identitätsinfrastruktur voran, die zahlreiche bestehende Identifizierungs- und Nachweisverfahren ergänzen oder ersetzen könnte. Berührungspunkte soll es auch zum E-Rezept und zur ePA geben.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 09.06.2026  07:00 Uhr

Berührungspunkte zur ePA

Auch im Bereich der elektronischen Patientenakte (ePA) soll es Schnittstellen mit der EUDI-Wallet geben. Laut Informationen des BMDS und der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gilt jedoch: Die ePA und die EUDI-Wallet sind zwei eigenständige Anwendungen. Die ePA sei eine zentralisierte Gesundheitsakte; die Daten werden in den Aktensystemen der Telematikinfrastruktur gespeichert, Zugriffe werden zentral protokolliert, und viele Prozesse laufen über Backend-Komponenten im Hintergrund ab. Die EUDI-Wallet hingegen sei ein dezentraler Speicher für Nachweise auf dem Smartphone: Nutzer steuern jede Freigabe aktiv und legen signierte Nachweise direkt gegenüber der prüfenden Stelle vor; es erfolgt weder eine zentrale Datenspeicherung noch eine automatische Einbindung oder Benachrichtigung der Aussteller von Nachweisen über die Nutzung der Wallet. Es sei jedoch geplant, die EUDI-Wallet künftig mit der Health ID zu verknüpfen; letztere könne dann für den Zugriff auf die ePA genutzt werden.

Technische Infrastruktur wird entwickelt

Mit dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren. Die technische Infrastruktur werde parallel entwickelt, so das BMDS, um die EUDI-Wallet fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus soll das DIdG sicherstellen, dass die EUDI-Wallet höchsten Sicherheitsanforderungen genügt. Gleichzeitig sollen Grundlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit auf nationaler Ebene geschaffen werden, um Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten. Die deutsche EUDI-Wallet soll grenzüberschreitend anerkannt und auch grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden können.

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