Laut Gesetzentwurf sollen die Zugriffsmöglichkeiten von Apothekerinnen und Apotheker auf die elektronische Patientenakte (epA) erweitert werden, um damit die Arzneimitteltherapiesicherheit zu fördern. / © Imago Images/VectorFusionArt
Anfang Mai legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Gesetzentwurf »Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen« vor. Für Apotheken ist darin der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und eine verbesserte Telematikinfrastruktur (TI) relevant.
Laut Gesetzentwurf sollen die Zugriffsmöglichkeiten von Apothekerinnen und Apotheker auf die elektronische Patientenakte (epA) erweitert werden, um damit die Arzneimitteltherapiesicherheit zu fördern.
Kurz vor der Verbändeanhörung am 18. Mai hat sich der vfa zum GeDIG geäußert. Das Gesetz könne »die Forschungslandschaft in Deutschland verbessern und Innovationen ermöglichen – wenn daraus ein ganzheitliches, praxisorientiertes und verlässlich nutzbares System entsteht«, erklärte der Verband. »Gerade bei Gesundheitsdaten gilt: Mut wird mit Innovation belohnt. Wer Daten klug, sicher und anschlussfähig nutzbar macht, beschleunigt Forschung, stärkt die Versorgung und macht Deutschland als Innovationsstandort wettbewerbsfähiger«, sagte Dennis Geisthardt, Lead »Digital.hub« beim vfa.
Mit dem Gesetz sollen außerdem die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) und der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschung und klinische Studien weiterentwickelt werden, etwa für Forschungsvorhaben, die Rekrutierung für klinische Studien oder Präventionsmaßnahmen. Laut vfa kann dabei die Forschungskennziffer eine zentrale Rolle spielen: »Als eindeutige pseudonymisierte Kennziffer soll sie Gesundheitsdaten aus unterschiedlichen Quellen datenschutzkonform verknüpfbar und damit besser für Forschung nutzbar machen«, so der Verband.
Zudem schaffe der European Health Data Space (EHDS) den weltweit größten vernetzten Datenraum für hochwertige Gesundheitsdaten und markiere einen Meilenstein der europäischen Gesundheits- und Datenpolitik, wie der Verband weiter mitteilte. Die nationale Umsetzung des EHDS werde zentrale Weichen für die kommenden Jahrzehnte stellen und die industrielle Gesundheitswirtschaft maßgeblich betreffen. Ziel sei es, Gesundheitsdaten künftig besser für Forschung, Innovation und Versorgung nutzbar zu machen.
»Am Ende wird sich der Erfolg des Gesetzes daran messen lassen, wie gut Daten verknüpft, zugänglich gemacht und genutzt werden können. Entscheidend wird die enge Zusammenarbeit mit den Akteuren sein, die Innovationen tatsächlich vorantreiben«, so Geisthardt weiter.