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Notfälle
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Erste Hilfe bei Babys und Kindern

Stürze, akute Vergiftungen, lebens­bedrohliche Unfälle: Geraten Säuglinge oder Kinder in Not, ­wollen Erwachsene gern helfen. Häufig sind sie jedoch unsicher, ob falsches Handeln eventuell mehr schadet als nützt. Doch für Jung oder Alt gilt: Rasche Hilfe kann Leben retten. Die Apotheke ist oft erste Anlaufstelle bei Notfällen im Kleinkindalter.
AutorKontaktBarbara Staufenbiel
Datum 24.11.2019  08:00 Uhr

Stürze vermeiden

Auch im häuslichen Umfeld lauern ­Gefahren. So darf man einen Säugling niemals unbeaufsichtigt auf dem Wickeltisch, im Hochstuhl oder auf dem Sofa liegen lassen. Treppen, Fenster und ­Türen sind gut zu sichern. Auch das konsequente Tragen eines Fahrradhelms verringert die Sturzfolgen. Eltern sollten hier gute Vorbilder sein und selbst einen Helm tragen.

Häufigste Folgen eines Sturzes sind Schürfwunden. Diese werden mit Leitungswasser gereinigt und anschließend desinfiziert. Für kleinere Schürfwunden gibt es hautfreund­liche luftdurchlässige Wundschnellverbände in kinderfreundlich bunten Designs.

Die Tetanus-Impfung sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, andernfalls muss der Impfschutz aufgefrischt werden. Darauf sollte das Apothekenpersonal unbedingt hinweisen. Zur Grundimmunisierung im Säuglings­alter empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ab einem Alter von zwei Monaten drei Impfstoffdosen im Abstand von vier Wochen und abschließend eine vierte Dosis im Alter von elf bis 14 Monaten. Es ist sinnvoll, Kombinationsimpfstoffe einzusetzen. Der Impfschutz sollte mit fünf bis sechs Jahren, dann im Alter von neun bis 17 Jahren und danach alle zehn Jahre aufgefrischt werden (Epidem. Bulletin Nr. 34/2019).

Maßnahmen bei Verbrühung oder Verbrennung

Verbrennungen sind Schäden der Haut und Schleimhaut durch heiße Flüssigkeiten (Verbrühung), Dämpfe oder Gase, heiße Stoffe oder Kontaktflächen (Backofen), Flammeneinwirkung, starke Sonneneinstrahlung, elektrischen Strom oder Reibung. Sie werden in verschiedene Schweregrade unterteilt.

  • Verbrennungen ersten Grades zeigen sich in oberflächlicher Rötung der Haut.
  • Bei Grad 2a kommen starke Schmerzen und Blasenbildung hinzu, bei Grad 2b sind Haarfollikel mitbetroffen.
  • Bei Grad 3 sind Dermis und Epidermis zerstört.
  • Bei Grad 4 gehen die Zerstörungen bis auf die Knochen (Verkohlung).

Säuglinge und Kleinkinder sollten bei Verbrennungen oder Verbrühungen immer zum Kinderarzt gebracht werden. Erste-Hilfe-Maßnahme ist die sofortige Kühlung zur Schmerzlinderung mit handwarmem Leitungswasser. Stärkere Kühlung kann zu Kälteschäden und stärkeren Schmerzen führen. Ist der Körperstamm von einer Verbrennung betroffen, muss man zuerst die Kleidung ausziehen, damit diese nicht mit der Wunde verklebt.

Offene Verbrennungswunden werden sauber und möglichst steril abgedeckt. Hausmittel wie Mehl, Puder oder Öl sind nicht geeignet.

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