Einmal infiziert, immer infiziert |
Akute Zoster-assoziierte Schmerzen treten bei über 95 Prozent der Patienten im Alter von über 50 Jahren auf. In 60 bis 70 Prozent der Fälle kommt es zu einem kontinuierlichen Schmerz mit Persistenz über einen Monat nach der Erkrankung, wobei es sich einerseits um nozizeptive, andererseits um neuropathische Schmerzen handeln kann.
Bei über 95 Prozent der Patienten im Alter von über 50 Jahren treten im Rahmen einer Gürtelrose akute und zum Teil starke beziehungsweise kontinuierliche Zoster-assoziierte Schmerzen auf. / Foto: Shutterstock/pikselstock
Nach Einordnung der Schmerzintensität über validierte Bewertungsskalen sollte umgehend eine systemische Analgesie eingeleitet werden. Bei geringer Intensität nozizeptiver Schmerzen kommen gemäß WHO-Stufenschema neben NSAID andere Nicht-Opioidanalgetika zur Anwendung. Steigt die Schmerzintensität weiter an, stehen Nicht-Opioidanalgetika und schwache bis stark wirkende Opioide zur Verfügung, die auch in Kombination mit NSAID und Nicht-Opioidanalgetika zu verabreichen sind. Bei neuropathischen Schmerzen wird die zusätzliche Therapie mit den Antikonvulsiva Gabapentin oder Pregabalin in aufsteigender Dosierung gegebenenfalls ergänzt um ein Antidepressivum wie Amitriptylin empfohlen (12).
Weiter stehen bei lokal begrenztem Schmerz und nach Abheilung der Hautläsionen lokaltherapeutische Optionen wie Capsaicin- oder Lidocain-haltige Pflaster zur Verfügung. Unterstützend können unter anderem eine kühlend und antiseptisch wirkende Polyhexanid- (0,02 oder 0,04 Prozent; NRF 11.128) oder aber eine Octenidinlösung (Octenidindihydrochlorid 0,1 Prozent in Basiscreme DAC) zum Einsatz kommen. Die Anwendung von adstringierender Zinkoxidlotion wird eher kritisch gesehen, da Zink die Effloreszenzen abdeckt und somit eine klare Beurteilung des jeweiligen Zustandes unmöglich macht.
Ob Windpocken oder Gürtelrose: Die Infektionen verlaufen bei den meisten Patienten zumeist harmlos. Es besteht jedoch immer die Gefahr von Komplikationen und schweren Verläufen. Impfungen werden daher als sinnvoll betrachtet.
So empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut die zweidosige Varizellen-Impfung bei Kindern, Jugendlichen und ungeimpften Frauen im gebärfähigen Alter sowie bei Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus. Die aktive Immunisierung stelle die beste Vorbeugung einer Varizellen-Infektion dar. Bei allen Kindern sollte die Varizellen-Impfung mit zwei Impfstoffdosen vorzugsweise im Alter von 11 bis 14 Monaten (1. Impfung) und 15 bis 23 Monaten (2. Impfung) erfolgen. Die erste Impfung kann entweder simultan mit der ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) oder frühestens vier Wochen nach dieser stattfinden. Die zweite Impfung kann mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV) verabreicht werden.
Kinder und Jugendliche, die keine oder nur eine Varizellen-Impfung erhalten haben, sollten die fehlenden Impfungen als Nachholimpfung schnellstmöglich und spätestens vor Erreichen des 18. Geburtstags erhalten. Nach den bisherigen Erfahrungen könne davon ausgegangen werden, dass die Impfung eine lang anhaltende Immunität induziert.
Aufgrund der Möglichkeit der Viren-Reaktivierung in höheren Lebensjahren wird Personen ab 60 sowie bei Grunderkrankungen bereits ab 50 Jahren empfohlen, sich gegen Herpes zoster impfen zu lassen. / Foto: Shutterstock/BlurryMe
Die bisher mit der Varizellen-Impfung gesammelten Erkenntnisse, so die STIKO, zeigen, dass auch gegen Varizellen geimpfte Personen an Herpes zoster erkranken können. Bei den zurzeit zum Einsatz kommenden Varizellenimpfstoffen wie zum Beispiel Varivax® handelt es sich um Lebendimpfstoffe, die stark abgeschwächte Viren enthalten. Auch wenn die Reaktivierungswahrscheinlichkeit des Impfvirus gegenüber der des Wildvirus deutlich vermindert ist: Wie das Varizella-zoster-Wildvirus kann auch das Impfvirus in den Nervenzellen verbleiben und Wochen bis Jahre später reaktivieren, um als Herpes zoster wieder in Erscheinung zu treten.
Die STIKO empfiehlt daher allen Personen ab einem Alter von 60 Jahren und Personen mit Grundkrankheiten oder Immunsuppression ab 50 Jahren die Impfung gegen Herpes zoster, wobei der neben dem attenuierten, also abgeschwächten Lebendimpfstoff Zostavax® zugelassene adjuvantierte Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff Shingrix®, der unter anderem aus dem rekombinanten Oberflächenglykoprotein gE des Varicella-zoster-Virus und einem Wirkverstärker (AS01B) besteht, als Standardimpfung für alle Personen ab 60 Jahren zu bevorzugen sei (13).
Zusätzlich empfiehlt die STIKO die Impfung mit dem Totimpfstoff als Indikationsimpfung für Personen ≥50 Jahre mit einem erhöhten Herpes-zoster-Risiko infolge einer Grundkrankheit oder einer angeborenen beziehungsweise erworbenen Immundefizienz oder Immunsuppression. Dazu gehören unter anderen Patienten mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz und Diabetes mellitus.
Der Herpes-zoster-Lebendimpfstoff wird von der STIKO aufgrund eingeschränkter Wirksamkeit und begrenzter Wirkdauer nicht als Standardimpfung empfohlen. Außerdem sei der Lebendimpfstoff nicht zur Impfung von Personen mit geschwächtem Immunsystem geeignet, die aufgrund einer Immunschwäche oder einer immunsuppressiven Therapie ein erhöhtes Risiko haben, an Herpes zoster zu erkranken.
Die Gürtelrose-Impfung lässt sich laut STIKO problemlos mit einer COVID-19-Impfung im empfohlenen Abstand von 14 Tagen davor oder danach vereinbaren. / Foto: Adobe Stock/Alexander Raths
Stichwort »Verabreichung mit anderen Impfungen«: Die Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff, so die STIKO, kann gemäß der Fachinformationen zusammen mit einem inaktivierten, nicht-adjuvantierten saisonalen Influenzaimpfstoff verabreicht werden.
Gelte es generell, auch während der Corona-Pandemie Impftermine zur Standardimpfung einzuhalten, so lasse sich die für ältere Menschen besonders wichtige Herpes-zoster-Impfung problemlos mit dem von der STIKO empfohlenen Abstand von 14 Tagen vor oder nach einer Covid-19-Impfung vereinbaren.
Das volle Impfschema umfasst zwei Dosen, die im Abstand von zwei bis sechs Monaten appliziert werden. Somit könnten auch entsprechende Wartezeiten auf einen Corona-Impftermin genutzt werden, um sich gegen Herpes zoster impfen zu lassen und Impflücken zu schließen.
Daniel Finke ist Fachapotheker für Allgemeinpharmazie sowie AMTS-Manager. Von November 2015 bis Juni 2019 war er stellvertretender Filialleiter der Burg Apotheke in Nienborg bei Münster. Danach wechselte er nach Osnabrück in eine öffentliche Apotheke mit Schwerpunkt Rheumatologie und Onkologie. Neben seiner Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke arbeitet er seit 2015 als Referent für zahlreiche Apothekerkammern, Verbände und Pflegeeinrichtungen, wobei im Fokus seiner Vorträge insbesondere praxisrelevante Themen und Krankheitsbilder stehen, die der Selbstmedikation zugänglich sind. Zudem betreut er Pharmazeuten im Praktikum in Arbeitszirkeln der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und in Mecklenburg-Vorpommern.