| Alexander Müller |
| 29.09.2026 09:00 Uhr |
Die Regierungsfraktionen erwägen, Ausschreibungen in der Zytostatika-Versorgung wieder zuzulassen. / © picture alliance / Rolf Vennenbernd/dpa
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) hat die schwarz-rote Koalition noch vor der Sommerpause ihr großes Sparpaket für das Gesundheitswesen beschlossen. Die Kassen hatten noch vor der finalen Verabschiedung darauf hingewiesen, dass aufgrund steigender Ausgaben weitergehende Einsparungen nötig sein würden. Und da es im Bundesrat weitere Zugeständnisse an die Länder gab, droht aus Sicht der Koalitionäre jetzt eine Lücke.
Die Regierungsfraktionen von Union und SPD wollen daher Nachbesserungen vornehmen und dazu die Notfallreform als sogenanntes Omnibusgesetz nutzen. Entsprechende Änderungsanträge liegen noch nicht vor, hinter vorgehaltener Hand werden aber verschiedene Sparmaßnahmen bestätigt, die bereits mündlich konsentiert wurden.
Von den zusätzlichen Sparmaßnahmen sollen auch die Apotheken betroffen sein, obwohl sie mit dem GKV-Spargesetz bereits durch einen erhöhten Kassenabschlag ab 2027 mit rund 200 Millionen Euro jährlich belastet werden. Nun wollen die Koalitionäre zusätzlich Ausschreibungen im Bereich der Zytostatika-Versorgung wieder einführen, heißt es aus Koalitionskreisen.
Exklusivverträge zwischen Kassen und einzelnen Apotheken in der Zytostatika-Versorgung gab es bereits ab 2011, verstärkt ab 2015, nachdem das Bundessozialgericht die Rechtmäßigkeit der Ausschreibungen explizit bestätigt hatte. Die Folgen für die Versorgungslandschaft und die Wahlfreiheit der Patienten wurden dagegen auch von der Politik kritisch gesehen, sodass die Zyto-Verträge mit dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2017 wieder abgeschafft wurden.
Doch im März dieses Jahres kramte die »Finanzkommission Gesundheit« das umstrittene Konzept wieder hervor. Zu den 66 Empfehlungen der von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beauftragten Experten zählten exklusive Zytoverträge. Bis zu 200 Millionen Euro ließen sich damit einsparen, so die Vermutung der Professoren mit Verweis auf Schätzungen des AOK-Bundesverbands.
Ministerin Warken übernahm die Idee seinerzeit nicht in ihr GKV-BStabG. Dafür wurden mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) Sparmaßnahmen im Bereich der Zytostatika-Versorgung umgesetzt. Mit einer Neufassung des Absatzes 5c in §129 Sozialgesetzbuch V (SGB V) wurden die Auskunftspflichten der Hersteller und Apotheken gegenüber den Kassen massiv ausgeweitet: Konkrete Einkaufskonditionen müssen elektronisch an den GKV-Spitzenverband übermittelt werden. Kritiker befürchten, dass damit die Verhandlungen zur Hilfstaxe untergraben werden.
Unlängst hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband im Schiedsverfahren auf neue Vergütungsregelungen für Zytostatika-Rezepturen geeinigt. Die bislang seit 2022 geltenden Arbeitspreise von 100 Euro je Zubereitung werden angepasst; zudem werden Abschläge für mehrere Wirkstoffe neu geregelt und ab 2027 Änderungen bei der Preisbildung austauschbarer Biologika eingeführt. Ab 2028 sollen die Arbeitspreise jährlich neu verhandelt werden.
Zu den weiteren kolportierten Sparvorhaben zählen optionale Ausschreibungen der Krankenkassen bei Hilfsmitteln, ein Preisabschlag bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Druck auf die Verwaltungskosten der Kassen sowie Kürzungen bei sektorengleichen Fallpauschalen. Die entsprechenden Änderungsanträge sollen im Laufe der Woche vorliegen.
Am 7. Oktober soll es zu den Änderungen eine Anhörung im Bundestag geben, bevor die Notfallreform dann in 2./3. Lesung im Plenum beschlossen werden soll. Der Bundesrat könnte sich nach derzeitigen Plänen am 16. Oktober mit dem Vorhaben befassen.
Mit einer Notfallreform will die Bundesregierung eine effizientere und bessere Steuerung der Patientenströme schaffen. Geplant ist, die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen – und somit Fehl- und Doppelinanspruchnahmen zu verhindern.
Ärzte in Notfallpraxen sollen Medikamente für die Überbrückung von drei Tagen mitgeben dürfen. Die Hausärzteseite fordert sogar, das Abgaberecht auch auf den ärztlichen Bereitschafts- und Hausbesuchsdienst auszuweiten.