In der Antragsammlung, die sich in fünf Themenblöcke unterteilt, nimmt das Thema »Rahmenbedingungen der Berufsausübung« mit gut 80 von rund 130 Seiten den größten Raum ein. Weitere Themenschwerpunkte sind »Ausbildung und pharmazeutische Kompetenz«, »Digitalisierung«, »Sicherstellung der Versorgung durch Apotheken« und »Sonstiges«.
Zuvorderst fordert der ABDA-Vorstand den Gesetzgeber auf, sichere und verlässliche ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen für die inhabergeführten öffentlichen Apotheken und die Krankenhausapotheken in Deutschland zu gewährleisten. Bestehende Regelungen zum Fremd- und Mehrbesitzverbot, der Apothekenpflicht sowie der freien Apothekenwahl sollen zwingend erhalten bleiben. Gestaltungen, durch die die Arzneimittelversorgung in Bereiche umgeleitet werden würde, in denen es an diesen rechtlichen Sicherheitsbedingungen fehlt, gefährden aus ABDA-Sicht das Wohl der Patientinnen und Patienten und werden abgelehnt.
Ein weiterer Antrag des ABDA-Vorstands beschäftigt sich mit der Umsetzung und Vervollständigung der Apothekenreform. Die darin neu eingeführten rechtlichen Rahmenbedingungen seien engmaschig zu beobachten. Sie enthielten liberalisierende Elemente, die sich mittel- bis langfristig schädlich auf die bewährte Struktur der inhabergeführten öffentlichen Apotheke auswirken könnten, so die Befürchtung.
Besonders geht es der ABDA dabei um die PTA-Vertretung in eng definierten Ausnahmefällen sowie die erleichterte Gründung von Zweigapotheken. Für die Standesvertretung besteht die Sorge, dass durch diese »Verzwergung der Apotheke« der Schutz vor Fremd- und Mehrbesitz bröckeln könnte.
Viel Gewicht haben in den Anträgen auch das Thema Versandhandel und der Ruf nach einheitlichen Vorgaben für Vor-Ort- und Versandapotheken. Denn bislang ignorieren insbesondere die großen EU-Versender etwa bestehende Regeln zur Arzneimittelpreisbindung, ködern Kunden mit Rabattgutscheinen oder indem sie die Zuzahlung auf Rx-Medikamente erlassen. Auch bei den Lieferbedingungen gibt es deutliche Defizite aufgrund fehlender Temperaturkontrollen.
In einem Leitantrag wird daher erneut die Forderung geäußert, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zum Schutz der Patientinnen und Patienten grundsätzlich zu verbieten. Diese Forderung hat eine lange Geschichte, rückt jedoch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Krise der Vor-Ort-Apotheken dieses Jahr erneut in den Fokus, da die Versender sich zunehmend ungestraft Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Apotheken wollen nicht länger Inkassostelle für Herstellerabschläge und Patientenzuzahlungen sein. / © Imago/Westend61
Der Apothekerverband Nordrhein und die Landesapothekerkammer Hessen begründen in ihrem Antrag die Notwendigkeit eines Rx-Versandverbots: Die Europäische Kommission habe in ihrer Stellungnahme zum deutschen Verordnungsentwurf 2026/0010/DE deutlich gemacht, dass sie strikte transportbezogene Anforderungen, insbesondere an Logistikdienstleister, als unverhältnismäßig bewertet. Demnach könne nicht erwartet werden, dass ein Transportunternehmer die Temperatur für jede einzelne Arzneimittelpackung überwacht und aufzeichnet.
Gerade diese Bewertung zeigt aus Sicht der Antragstellenden das ordnungspolitische Problem: Wenn eine lückenlose, überprüfbare Sicherung der Arzneimittelqualität bis zur Übergabe an die Patienten europarechtlich nicht belastbar durchgesetzt werden könne, dürfe der Gesetzgeber nicht bei unzureichenden Scheinlösungen stehen bleiben. »Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist dann die konsequente Lösung, diesen Vertriebsweg zu untersagen.«
Hinzu kommt, dass mit dem GKV-Spargesetz ab 1. Januar 2027 die gesetzlichen Zuzahlungen auf Arzneimittel verdoppelt werden. Durch ihre Werbung mit einem Zuzahlungserlass dürften die Versender auf illegale Weise weitere Marktanteile gewinnen. Verstöße sollten mit wirksamen Sanktionen belegt werden, so die Forderung der Apothekerschaft. Ausländische Versender müssten von der Versorgung zulasten der GKV und vom Rahmenvertrag nach § 129 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgeschlossen werden können.
Gleich mehrere Anträge fordern die Durchsetzung der Preisbindung gegenüber den Versendern. Zuständig dafür ist die Paritätische Stelle, die mit jeweils drei Vertretern des DAV und des GKV-SV besetzt ist. Bislang kam dieses Instrument jedoch nicht zum Einsatz, da die Gremiummitglieder ein hohes persönliches Haftungsrisiko trugen. Mit dem ApoVWG wurde die persönliche Haftung nun ausgeschlossen, um das Organ funktionsfähig zu machen.
Jetzt solle das Instrument auch zum Einsatz kommen, so die Forderung der Apothekerschaft. Es sei nun an der Regierung, »die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, damit Verfahren vor der Paritätischen Stelle rechtssicher geführt und institutionelle Haftungs-, Gerichts-, Anwalts-, Sachverständigen- und Folgekosten abgesichert werden können«, heißt es etwa vonseiten der Kammer Westfalen-Lippe.
Mit Blick auf den Wettbewerb bedarf auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) eines Updates, sprich einer Anpassung an die mediale Realität. So sollten Verstöße gegen das HWG bei Influencer-basierter Werbung konsequent geahndet werden können, fordern mehrere Kammern in einem Leitantrag. Zudem sollte das HWG dahingehend angepasst werden, dass eine Bagatellisierung von Arzneimitteln in den sozialen Medien und auf Plattformen künftig verhindert wird.