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Deutscher Apothekertag
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Apotheken wollen nicht Inkassostelle der Krankenkassen sein

Die Apotheken nehmen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro für die Krankenkassen ein. Dies geht für sie mit einem hohen Aufwand einher, ohne jeglichen Vergütungsanspruch. Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in München werden mehrere Anträge diskutiert, die die Apotheken aus ihrer »Inkasso«-Funktion befreien sollen.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 02.09.2026  09:00 Uhr

Apotheken müssen bei der Abgabe eines Medikaments die Zuzahlungen der Versicherten einziehen und bei der Abrechnung den Herstellerrabatt berücksichtigen. Das ist nicht neu – doch das Thema hat mit dem GKV-Spargesetz und der darin vorgesehenen Erhöhung der Rabatte und Zuzahlungen eine neue Relevanz erhalten.

Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) stehen nun mehrere Anträge auf der Agenda, in denen der Gesetzgeber dazu aufgerufen wird, die Offizinen aus dieser Rolle zu befreien. »Apotheken fungieren derzeit faktisch als unentgeltliche Inkassostellen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie ziehen Zuzahlungen ein, dokumentieren Befreiungen, übernehmen Bargeldmanagement und tragen die Kosten der Zahlungsabwicklung«, heißt es in einem von acht Kammern und Verbänden gemeinsam eingebrachten Antrag. Allein im Jahr 2024 hätten die Apotheken etwa 2,6 Milliarden Euro an Zuzahlungen für die Kassen eingezogen.

Die Apothekerschaft fordert, die Kassen sollten selbst die Zuzahlungen direkt von den Versicherten einziehen. Was die Herstellerrabatte betrifft, so sollten diese ebenfalls direkt zwischen den Kassen und den pharmazeutischen Unternehmen abgewickelt werden.

Aufwand und Risiken

Viele Apothekerinnen und Apotheker fühlen sich durch diese »Inkasso«-Funktion belastet, auch weil sie in eine Rolle gedrängt werden, die nicht ihrem Versorgungsauftrag oder Selbstverständnis entspricht. Zudem gibt es auch praktische Probleme: »Diese Aufgabe ist mit bürokratischem und finanziellem Aufwand für die Apotheken verbunden, da sie die Risiken der Zahlungsausfälle und etwaiger Prozessführung tragen müssen, ohne dass eine entsprechende Vergütung und Risikoverteilung der den Apotheken übertragenen Aufgabe gegenüberstehen«, heißt es etwa in einem Antrag des Landesapothekerverbands Niedersachsen.

Die Kammer und der Verband aus Baden-Württemberg weisen auf einen weiteren Missstand hin: »Zudem verzichten insbesondere ausländische Versandapotheken teilweise gezielt auf gesetzliche Zuzahlungen als Marketinginstrument. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Apotheken vor Ort«.

In mehreren Anträgen wird darauf hingewiesen, dass die gegenwärtige Praxis nicht alternativlos ist. »Spätestens mit Einführung des E-Rezeptes entbehrt es jeder rationalen Begründung, dass die Apotheken für den Einzug des Herstellerrabatts herangezogen werden. Im digitalen Zeitalter ist eine direkte Abrechnung der GKV mit der pharmazeutischen Industrie möglich, da die Daten über das abgegebene Arzneimittel im Dispensierdatensatz zur Verfügung stehen«, erklären etwa die Apothekerverbände Niedersachsen und Nordrhein. Die Krankenkassen könnten die Rabatte und Zuzahlungen also auch selbst eintreiben.

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