| Lukas Brockfeld |
| 01.09.2026 14:30 Uhr |
Die Delegierten des DAT werden wieder über zahlreiche Anträge abstimme / © PZ/Alois Müller
In zwei Wochen beginnt der Deutsche Apothekertag (DAT) in München. Mehr als 300 Delegierte aus 17 Apothekerkammern und -verbänden werden über die Positionen des Berufsstandes beraten und Entscheidungen für seine künftige Ausrichtung beschließen.
Ein bestimmendes Thema des diesjährigen DAT ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Das Thema treibt die Apothekerschaft seit Jahren um, doch in den vergangenen Monaten hat es durch die wachsenden Marktanteile der Versender sowie mehrere illegale Rabatt- und Werbeaktionen eine neue Dringlichkeit erhalten.
In drei vom Apothekerverband Nordrhein und der Landesapothekerkammer Hessen eingebrachten Anträgen wird daher ein grundsätzliches Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gefordert, das die Bundesregierung umsetzen soll. Die Antragsteller begründen das Verbot unter anderem mit der Patientensicherheit, die durch die fehlende Beratung und mangelhafte Kontrolle der Transportketten gefährdet sei.
Außerdem beklagen die Antragsteller, dass der Versandhandel regelmäßig gegen Gesetze verstoße und den Wettbewerb verzerre. »Der Versandhandel insbesondere aus dem Ausland unterläuft durch Boni oder Rabatte unter anderem durch Verzicht auf die Zuzahlung beständig die gesetzliche Preisbindung. Öffentliche Apotheken in Deutschland sind an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden und haben diesen preislichen Spielraum nicht. Zudem entzieht der Versandhandel den Vor-Ort-Apotheken wichtige Einnahmen in der Selbstmedikation bei OTC-Arzneimitteln, was nicht unerheblich zum seit Jahren anhaltenden massiven Apothekensterben beiträgt«, heißt es in dem gemeinsamen Antrag aus Hessen und Nordrhein.
Mit dem GKV-Spargesetz wurden die Zuzahlungen für Medikamente angehoben. Mehrere Versandhändler haben damit geworben, ihren Kunden die neuen Zusatzkosten zu erlassen. Die Apothekerschaft hält das für rechtswidrig. Daher werden auf dem DAT zwei Anträge diskutiert, die vom Gesetzgeber eine wirksame Durchsetzung der Preisbindung verlangen.
»Inländische Apotheken sind an Preisbindung, Rahmenvertrag, Apothekenbetriebsordnung, Beratungspflichten, Versorgungsverantwortung und Kontrollstrukturen gebunden. Es ist berufspolitisch nicht hinnehmbar, wenn ausländische Versandapotheken durch fortgesetzte Bonus- und Rabattmodelle faktisch Wettbewerbsvorteile erzielen, während das hierfür vorgesehene Sanktionsinstrument nicht genutzt wird«, schreibt die Apothekerkammer Westfalen-Lippe in ihrem Antrag.
Die Landesapothekerkammer Hessen stößt in dasselbe Horn. »Die gesetzliche Zuzahlung ist kein frei disponibler Preisbestandteil, sondern ein gesetzlich vorgegebenes Finanzierungsinstrument der Gesetzlichen Krankenversicherung. Apotheken ziehen diese Zuzahlung lediglich für die Krankenkassen ein. Wird sie durch Rabatte, Boni oder sonstige Vorteile faktisch erstattet, wird der gesetzgeberische Wille unterlaufen«, heißt es im entsprechenden Antrag. Die geplante Erhöhung der Zuzahlung dürfe den Wettbewerb nicht zulasten rechtstreuer Vor-Ort-Apotheken verzerren.