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Apothekertag
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Das sind die Streitthemen

Der diesjährige Deutsche Apothekertag (DAT) setzt thematisch ein neues Spotlight. Nachdem die Honorarfrage mit der Apothekenreform geklärt ist, stehen nun die Rahmenbedingungen im Fokus. Dabei geht es vor allem um die Einhegung des Versandhandels, Bürokratieabbau und die Etablierung der Apotheke als wichtigen Primärversorger.
AutorKontaktAlexander Müller
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 13.09.2026  08:00 Uhr

Am 15. September ist es wieder so weit: Dann diskutieren in München rund 300 Delegierte aus 17 Kammern und Verbänden die drängenden berufspolitischen Themen der Apothekerschaft und formulieren ihre Forderungen an den Gesetzgeber. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) wird ein Grußwort sprechen.

In diesem Jahr startet der Deutsche Apothekertag (DAT) unter neuen Voraussetzungen, denn mit der Apothekenreform ist das Thema Honorar­erhöhung nun politisch umgesetzt. Das Fixum wird in zwei Schritten zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro erhöht. Ab 2028 wird es dann dynamisiert und jährlich zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) neu verhandelt.

Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und den damit einhergehenden Änderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) sowie weiteren Verordnungen hat die Apothekerschaft von der Politik ein Reformpaket geschnürt bekommen, das sie in vieler Hinsicht optimistischer in die Zukunft blicken lässt.

Neben der Honorarerhöhung haben Apotheken deutlich mehr Kompetenzen erhalten, sie dürfen etwa alle Impfungen mit Totimpfstoffen anbieten sowie venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen und diagnostische Schnelltests durchführen. Zudem hat sich das Spektrum der präventiven Aufgaben erweitert. Zu den bisherigen fünf pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) haben sich fünf weitere hinzugesellt: pDL zur Stärkung der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie zur Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken.

Das Honorar für diese Leistungen müssen DAV und GKV-SV in den kommenden Monaten verhandeln. Keine leichte Aufgabe, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Einigungen gab es zuletzt kaum, sodass die Schiedsstelle ein Ergebnis festsetzen musste. Dadurch dauerte es weitere zwölf Wochen, bis ein für beide Seiten bindendes Resultat vorlag.

Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass die Apotheken viele neue Möglichkeiten erhalten haben, um sich wirtschaftlich breiter und mittelfristig auch stabiler aufzustellen. Damit das in der Realität auch klappt, gilt es aus Sicht der Apothekerschaft jedoch noch an etlichen Stellschrauben nachzujustieren. Welche das sind, zeigt die Antragsmappe zum diesjährigen DAT.

Fünf Themenblöcke

In der Antragsammlung, die sich in fünf Themenblöcke unterteilt, nimmt das Thema »Rahmenbedingungen der ­Berufsausübung« mit gut 80 von rund 130 Seiten den größten Raum ein. Weitere Themenschwerpunkte sind »Ausbildung und pharmazeutische Kompetenz«, »Digitalisierung«, »Sicherstellung der Versorgung durch Apotheken« und »Sonstiges«.

Zuvorderst fordert der ABDA-Vorstand den Gesetzgeber auf, sichere und verlässliche ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen für die inhaber­geführten öffentlichen Apotheken und die Krankenhausapotheken in Deutschland zu gewährleisten. Bestehende Regelungen zum Fremd- und Mehrbesitzverbot, der Apothekenpflicht sowie der freien Apothekenwahl sollen zwingend erhalten bleiben. Gestaltungen, durch die die Arzneimittelversorgung in Bereiche umgeleitet werden würde, in denen es an diesen rechtlichen Sicherheitsbedingungen fehlt, gefährden aus ABDA-Sicht das Wohl der Patientinnen und Patienten und werden abgelehnt.

Ein weiterer Antrag des ABDA-Vorstands beschäftigt sich mit der Umsetzung und Vervollständigung der Apothekenreform. Die darin neu eingeführten rechtlichen Rahmenbedingungen seien engmaschig zu beobachten. Sie enthielten liberalisierende Elemente, die sich mittel- bis langfristig schädlich auf die bewährte Struktur der inhabergeführten öffentlichen Apotheke auswirken könnten, so die Befürchtung.

Besonders geht es der ABDA dabei um die PTA-Vertretung in eng defi­nierten Ausnahmefällen sowie die erleichterte Gründung von Zweig­apotheken. Für die Standesvertretung besteht die Sorge, dass durch diese »Verzwergung der Apotheke« der Schutz vor Fremd- und Mehrbesitz bröckeln könnte.

Wieder auf der Agenda: Rx-Versand verbieten

Viel Gewicht haben in den Anträgen auch das Thema Versandhandel und der Ruf nach einheitlichen Vorgaben für Vor-Ort- und Versandapotheken. Denn bislang ignorieren insbesondere die großen EU-Versender etwa bestehende Regeln zur Arzneimittelpreisbindung, ködern Kunden mit Rabattgutscheinen oder indem sie die Zuzahlung auf Rx-Medikamente erlassen. Auch bei den Lieferbedingungen gibt es deutliche Defizite aufgrund ­fehlender Temperaturkontrollen.

In einem Leitantrag wird daher erneut die Forderung geäußert, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zum Schutz der Patientinnen und Patienten grundsätzlich zu verbieten. Diese Forderung hat eine lange Geschichte, rückt jedoch vor dem Hintergrund der wirtschaft­lichen Krise der Vor-Ort-Apotheken dieses Jahr erneut in den Fokus, da die Versender sich zunehmend ungestraft Wett­bewerbsvorteile verschaffen.

Der Apothekerverband Nordrhein und die Landesapothekerkammer Hessen begründen in ihrem Antrag die Notwendigkeit eines Rx-Versandverbots: Die Europäische Kommission habe in ihrer Stellungnahme zum deutschen Verordnungsentwurf 2026/0010/DE deutlich gemacht, dass sie strikte transportbezogene Anforderungen, insbesondere an Logistikdienstleister, als unverhältnismäßig bewertet. Demnach könne nicht erwartet werden, dass ein Transportunternehmer die Temperatur für jede einzelne Arzneimittelpackung überwacht und aufzeichnet.

Gerade diese Bewertung zeigt aus Sicht der Antragstellenden das ordnungspolitische Problem: Wenn eine lückenlose, überprüfbare Sicherung der Arzneimittelqualität bis zur Übergabe an die Patienten europarechtlich nicht belastbar durchgesetzt werden könne, dürfe der Gesetzgeber nicht bei un­zureichenden Scheinlösungen stehen bleiben. »Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist dann die konsequente Lösung, diesen Vertriebsweg zu untersagen.«

Hinzu kommt, dass mit dem GKV-Spargesetz ab 1. Januar 2027 die gesetzlichen Zuzahlungen auf Arzneimittel verdoppelt werden. Durch ihre Werbung mit einem Zuzahlungserlass dürften die Versender auf illegale Weise weitere Marktanteile gewinnen. Verstöße sollten mit wirksamen Sanktionen belegt werden, so die Forderung der Apothekerschaft. Ausländische Versender müssten von der Versorgung zulasten der GKV und vom Rahmen­vertrag nach § 129 Fünftes Buch Sozial­gesetzbuch (SGB V) ausgeschlossen werden können.

Gleich mehrere Anträge fordern die Durchsetzung der Preisbindung gegenüber den Versendern. Zuständig dafür ist die Paritätische Stelle, die mit jeweils drei Vertretern des DAV und des GKV-SV besetzt ist. Bislang kam dieses Instrument jedoch nicht zum Einsatz, da die Gremiummitglieder ein hohes persönliches Haftungsrisiko trugen. Mit dem ApoVWG wurde die persön­liche Haftung nun ausgeschlossen, um das Organ funktionsfähig zu machen.

Jetzt solle das Instrument auch zum Einsatz kommen, so die Forderung der Apothekerschaft. Es sei nun an der Regierung, »die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, damit Verfahren vor der Paritätischen Stelle rechtssicher geführt und institutionelle Haftungs-, Gerichts-, Anwalts-, Sachverständigen- und Folgekosten abgesichert werden können«, heißt es etwa vonseiten der Kammer Westfalen-Lippe.

Mit Blick auf den Wettbewerb bedarf auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) eines Updates, sprich einer Anpassung an die mediale Realität. So sollten Verstöße gegen das HWG bei Influencer-basierter Werbung konsequent geahndet werden können, fordern mehrere Kammern in einem Leitantrag. Zudem sollte das HWG dahingehend angepasst werden, dass eine Bagatellisierung von Arzneimitteln in den sozialen Medien und auf Plattformen künftig verhindert wird.

»Inkasso«-Funktion beenden

Grundsätzlich essenziell für die Apothekerinnen und Apotheker ist zudem das Thema Inkasso. Denn sie müssen für die Krankenkassen sowohl die Herstellerrabatte auf Arzneimittel als auch die Arzneimittelzuzahlungen der Versicherten einziehen und weiterleiten – das sind jedes Jahr mehrere Milliarden Euro. Ein für die Apotheken aufwendiges Unterfangen ohne jeglichen Vergütungsanspruch. Mehrere Anträge fordern daher, diese Inkasso-Funktion zu beenden. Diese Aufgabe sei mit bürokratischem und finanziellem Aufwand für die Apotheken verbunden, da sie die Risiken der Zahlungsausfälle und etwaiger Prozessführung tragen müssen, ohne dass eine entsprechende Vergütung und Risikoverteilung der den Apotheken übertragenen Aufgabe gegenüberstünden, so die Begründung.

Die Kassen sollten stattdessen die Abschläge direkt mit den Herstellern abrechnen. Im Zuge der Digitalisierung und des E-Rezepts könne die Abrechnung bequem direkt erfolgen, da alle Datensätze elektronisch zur Verfügung stehen, argumentiert die Apothekerschaft.

Auch die Arzneimittel-Zuzahlungen sollten die Kassen von den Versicherten direkt selbst einziehen. Abgesehen vom hohen bürokratischen Aufwand und den finanziellen Risiken werde die Apotheke durch die geltende Rechtslage in eine Rolle gedrängt, die weder ihrem Versorgungsauftrag noch ihrem Selbstverständnis entspricht, heißt es in einem Leitantrag von acht Kammern und Verbänden. Statt sich ausschließlich auf die pharmazeutische Beratung und Arzneimittelversorgung zu konzentrieren, übernehme die Apotheke unentgeltlich Verwaltungs-, Inkasso- und Kommunikationsaufgaben für die Krankenkassen. Gleichzeitig werde die Apotheke von vielen Versicherten als Überbringer zusätzlicher finanzieller Belastungen wahrgenommen, obwohl sie weder Anspruchsinhaberin der Forderung sei noch wirtschaftlich von den eingezogenen Beträgen profitiere.

Bürokratiehürden abbauen

Ein weiteres seit Jahren leidiges Thema ist für die Apotheken die überbordende Bürokratie. Zwar gab es im Zuge der Reform entscheidende Anpassungen wie etwa eine Erweiterung von Austauschmöglichkeiten im Fall der Nichtverfügbarkeit und Einschränkung von Nullretaxationen aus formalen Gründen. Doch die Apothekerschaft beklagt weitere zahlreiche Bürokratiehürden, die es abzubauen gilt. Laut einem DAT-Antrag soll die Versorgung und Abrechnung von Hilfsmitteln vereinfacht werden. Künftig sollen die Dokumentation des Warenabverkaufs im Warenwirtschaftssystem oder ein personalisierter Kassenbeleg als Empfangsnachweis ausreichend sein.

Und auch die bislang verpflichtende generelle Übermittlung der Chargenbezeichnung ist ein Kritikpunkt. Sie sollte nur noch anlassbezogen erfolgen müssen, so die Forderung. Die überwiegende Mehrzahl der Chargen werde automatisch beim Scannen des QR-Codes bei Rx-Medikamenten übermittelt, begründen die Antragsteller in

ihrem Leitantrag. Die zahlenmäßig verschwindend geringen Ausnahmen bei Übermittlungsproblemen oder fehlenden Chargennummern rechtfertigten nicht »den riesigen Aufwand, den die Apotheken für die Nachkontrolle und -korrektur betreiben müssen«. Die Chargennummern würden sowieso zudem nur dann benötigt, wenn es zu Regressansprüchen seitens der Krankenkassen komme.

Zu viel Bürokratie beklagen die Apotheker auch beim Thema Impfen. Bislang ist die Dokumentation sehr umständlich und aufwendig, sowohl für die Patienten als auch für die Apotheken. Impfen in öffentlichen Apotheken sei ein wichtiges niedrigschwelliges Präventionsangebot, so die Kammer Nordrhein. Damit es weiter gestärkt werden kann, brauche es kurze, aktuelle und verständliche Formulare. Zudem seien Doppel- und Mehrfachdokumentationen zu vermeiden. Auch sollte eine integrierte digitale Meldung an zuständige Stellen ausreichen (bislang muss zusätzlich auch noch manuell dokumentiert werden). Zudem sollten die Abrechnungen von gesetzlich und privat Versicherten einheitlich und praxistauglich erfolgen können.

To be continued: AAppO novellieren

Der zweite große Block in der Antragsmappe ist dem übergreifenden Thema »Ausbildung und pharmazeutische Kompetenz« gewidmet. Mehrere Anträge befassen sich mit der inzwischen langjährigen Forderung nach einer Novellierung der Approbationsordnung. Zuletzt hatte bereits der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Armin Hofmann, an die Politik appelliert, die

AAppO an die neuen Realitäten des Berufs anzupassen Das Berufsbild der Apothekerinnen und Apotheker habe sich schon durch die Einführung von Impfungen in Apotheken deutlich verändert, mit dem ApoVWG stünden weitere Leistungen in Prävention und Primärversorgung an.

Da viele dieser Entwicklungen, zu denen auch die fortschreitende Digitalisierung und im Speziellen der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) zählen, noch nicht im Pharmaziestudium ver­ankert sind, fordert unter anderem die Apothekerkammer Berlin eine Anpassung. Unter anderem soll die »Verankerung der Impfkompetenz« fester Bestandteil des Studiums werden. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe wünscht sich »innovative Lehr- und Prüfungsformate«, die Berliner Kammer einen »PharmD« als freiwillige klinische Zusatzqualifika­tion nach der Approbation, um die patientennahe Kompetenz von Apothekern zu stärken.

Weil sich nicht nur die Anforderungen des Berufs verändert haben, sondern auch die Lebensrealitäten der Studierenden, fordert die Berliner Kammer, dass das Praktische Jahr (PJ) bei Bedarf auch in Teilzeit absolviert werden kann. Denn die Betreuung eigener Kinder, die Pflege Angehöriger oder auch eigene körperliche oder psychische Einschränkungen ließen sich nicht immer mit einer Vollzeitstelle vereinbaren.

Die LAK Hessen nimmt die PTA in den Blick. Deren Ausbildung soll gemeinsam von PTA-Schulen, Apotheken und Kammern weiterentwickelt werden, um den PTA-Beruf an die neuen Anforderungen anzupassen und langfristig attraktiv zu halten. Für Approbierte wünscht sich die Kammer mehr überregionale Fortbildungsformate.

Ein Leitantrag im Block »Digitalisierung« fordert den Gesetzgeber auf, die Digitalisierung im Gesundheitswesen konsequent am Versorgungsbedarf der Menschen auszurichten. Apotheken müssten dabei systematisch eingebunden werden. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) richtet den Blick nach innen und fordert von der Kollegenschaft, eine umfassende Digitalstrategie zu entwickeln – inklusive KI-Strategie.

Die Einführung des E-Rezepts wird von der Politik als Erfolg gefeiert. Doch Systemausfälle kommen bis heute vor, die Praxen müssen dann auf Papier­rezepte umstellen. Damit soll Schluss sein, fordert die Kammer des Saarlandes. Um Rezeptfälschungen zu begegnen, soll das Muster-16 endgültig verbannt werden. Damit einhergehen müsse eine verlässliche Qualität der elektronischen Verordnung, die auch der Berliner Apothekerverein fordert. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) verlangt gar Schadensersatz bei TI-Ausfällen.

Vorbereitung auf den Krisenfall

Kapitel vier der Antragsmappe heißt »Sicherstellung der Versorgung durch Apotheken« und nimmt die Krisenfestigkeit der ambulanten Versorgung in den Blick. Hier müssten die Apotheken unbedingt mitgedacht werden: von der Einbindung in Krisenpläne bis zur Förderung von nötigen Investitionen. Um das Thema »Resilienz« kommt auch der DAT nicht herum.

Mehr aus dem Alltag gegriffen sind zwei Anträge zum Thema Entlassmanagement. Einige Organisationen machen gemeinsam konkrete Vorschläge, wie eine bedarfsgerechte und lückenlose Arzneimittelversorgung beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung verbessert werden könnte. Konkret setzen sie sich etwa dafür ein, dass bei Entlassrezepten nicht ausschließlich die kleinste Packungsgröße verordnet werden darf.

Stärkung des DAT gefordert

Im Rahmen der Strukturreform der ABDA wurde auch die Rolle des DAT sprachlich neu gefasst. Weil sich in Sachen Verbindlichkeit der Beschlüsse eigentlich nichts ändert, steht die Anpassung vorerst nur unter Beobachtung. Trotzdem will die LAK Hessen über eine Kompetenzerweiterung des Apothekerparlaments diskutieren und fordert sowohl mehr Mitsprache als auch schlankere Strukturen.

Die Hessischen Berufsorganisationen schlagen in einem gemeinsamen Antrag vor, dass die neuen Verhandlungen des DAV mit dem GKV-SV über künftige Anpassungen des Honorars von einem »professionellen Verhandlungsteam« geführt werden sollten. Dieses soll aus hauptamtlichen ABDA-Mitarbeitern sowie ausdrücklich auch externen Verhandlern bestehen.

OTC-Switches finden derzeit auf Wirkstoffebene statt. Damit profitieren alle Hersteller, wenn sich einer erfolgreich für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht einsetzt. Der Verband Pharma Deutschland würde gerne auf ein produktbezogenes Verfahren umstellen – und findet unerwartet Unterstützung bei der Kammer Hessen. Die will OTC-Switches auf Produktebene und rechtsmittelfähige Zulassungsbescheide der zuständigen Behörde statt des bisherigen Verfahrens beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Insgesamt bietet die Antragsagenda wieder einen bunten Mix an Themen, Forderungen und Änderungswünschen beim DAT in München. Während bei einigen Anträgen große Einigkeit zu erwarten ist, dürften andere für hitzige Debatten sorgen. Aber genau dafür ist der DAT da: Am Ende stehen berufspolitische Beschlüsse, die dem Gesetzgeber einen konkreten Arbeitsauftrag auf den Weg geben.

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