Kapitel vier der Antragsmappe heißt »Sicherstellung der Versorgung durch Apotheken« und nimmt die Krisenfestigkeit der ambulanten Versorgung in den Blick. Hier müssten die Apotheken unbedingt mitgedacht werden: von der Einbindung in Krisenpläne bis zur Förderung von nötigen Investitionen. Um das Thema »Resilienz« kommt auch der DAT nicht herum.
Mehr aus dem Alltag gegriffen sind zwei Anträge zum Thema Entlassmanagement. Einige Organisationen machen gemeinsam konkrete Vorschläge, wie eine bedarfsgerechte und lückenlose Arzneimittelversorgung beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung verbessert werden könnte. Konkret setzen sie sich etwa dafür ein, dass bei Entlassrezepten nicht ausschließlich die kleinste Packungsgröße verordnet werden darf.
Die Sorge vor einer militärischen Eskalation seitens Russlands wächst. Vier DAT-Anträge fordern eine Vorbereitung auf den Krisenfall. / © Shutterstock/Lacostem
Im Rahmen der Strukturreform der ABDA wurde auch die Rolle des DAT sprachlich neu gefasst. Weil sich in Sachen Verbindlichkeit der Beschlüsse eigentlich nichts ändert, steht die Anpassung vorerst nur unter Beobachtung. Trotzdem will die LAK Hessen über eine Kompetenzerweiterung des Apothekerparlaments diskutieren und fordert sowohl mehr Mitsprache als auch schlankere Strukturen.
Die Hessischen Berufsorganisationen schlagen in einem gemeinsamen Antrag vor, dass die neuen Verhandlungen des DAV mit dem GKV-SV über künftige Anpassungen des Honorars von einem »professionellen Verhandlungsteam« geführt werden sollten. Dieses soll aus hauptamtlichen ABDA-Mitarbeitern sowie ausdrücklich auch externen Verhandlern bestehen.
OTC-Switches finden derzeit auf Wirkstoffebene statt. Damit profitieren alle Hersteller, wenn sich einer erfolgreich für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht einsetzt. Der Verband Pharma Deutschland würde gerne auf ein produktbezogenes Verfahren umstellen – und findet unerwartet Unterstützung bei der Kammer Hessen. Die will OTC-Switches auf Produktebene und rechtsmittelfähige Zulassungsbescheide der zuständigen Behörde statt des bisherigen Verfahrens beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Insgesamt bietet die Antragsagenda wieder einen bunten Mix an Themen, Forderungen und Änderungswünschen beim DAT in München. Während bei einigen Anträgen große Einigkeit zu erwarten ist, dürften andere für hitzige Debatten sorgen. Aber genau dafür ist der DAT da: Am Ende stehen berufspolitische Beschlüsse, die dem Gesetzgeber einen konkreten Arbeitsauftrag auf den Weg geben.