Grundsätzlich essenziell für die Apothekerinnen und Apotheker ist zudem das Thema Inkasso. Denn sie müssen für die Krankenkassen sowohl die Herstellerrabatte auf Arzneimittel als auch die Arzneimittelzuzahlungen der Versicherten einziehen und weiterleiten – das sind jedes Jahr mehrere Milliarden Euro. Ein für die Apotheken aufwendiges Unterfangen ohne jeglichen Vergütungsanspruch. Mehrere Anträge fordern daher, diese Inkasso-Funktion zu beenden. Diese Aufgabe sei mit bürokratischem und finanziellem Aufwand für die Apotheken verbunden, da sie die Risiken der Zahlungsausfälle und etwaiger Prozessführung tragen müssen, ohne dass eine entsprechende Vergütung und Risikoverteilung der den Apotheken übertragenen Aufgabe gegenüberstünden, so die Begründung.
Die Kassen sollten stattdessen die Abschläge direkt mit den Herstellern abrechnen. Im Zuge der Digitalisierung und des E-Rezepts könne die Abrechnung bequem direkt erfolgen, da alle Datensätze elektronisch zur Verfügung stehen, argumentiert die Apothekerschaft.
Auch die Arzneimittel-Zuzahlungen sollten die Kassen von den Versicherten direkt selbst einziehen. Abgesehen vom hohen bürokratischen Aufwand und den finanziellen Risiken werde die Apotheke durch die geltende Rechtslage in eine Rolle gedrängt, die weder ihrem Versorgungsauftrag noch ihrem Selbstverständnis entspricht, heißt es in einem Leitantrag von acht Kammern und Verbänden. Statt sich ausschließlich auf die pharmazeutische Beratung und Arzneimittelversorgung zu konzentrieren, übernehme die Apotheke unentgeltlich Verwaltungs-, Inkasso- und Kommunikationsaufgaben für die Krankenkassen. Gleichzeitig werde die Apotheke von vielen Versicherten als Überbringer zusätzlicher finanzieller Belastungen wahrgenommen, obwohl sie weder Anspruchsinhaberin der Forderung sei noch wirtschaftlich von den eingezogenen Beträgen profitiere.

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Beim Deutschen Apothekertag (DAT) werden nicht alle Anträge angenommen oder abgelehnt. Ein Teil wandert in die Ausschüsse oder wird vom Vorstand zunächst weiterverfolgt. Über das Schicksal dieser Anträge wird im Fortschreibungsbericht Rechenschaft abgelegt.
Zu den offenen Fragen nach einem DAT zählen typischerweise die Folgen von Appellen an die Politik; schließlich kann die Hauptversammlung nicht selbst eine Honorarerhöhung oder Skontofreigabe beschließen. Entsprechende Forderungen vom DAT 2025 sind laut Bericht zum ständigen Leitmotiv der ABDA in der politischen Arbeit geworden – und das mit einigem Erfolg.
»Der Antragsgegenstand wurde im Rahmen der Apothekenreform weitestgehend erfolgreich umgesetzt«, konstatiert die ABDA. Das betrifft Anträge zum Fixum, der Vergütung von Teilnotdiensten sowie einige übernommene Konzepte aus dem Zukunftspapier der Apothekerschaft. Die ABDA verspricht auch, sich jetzt für die Umsetzung des Positionspapiers »Apotheken in der Primärversorgung« einzusetzen.
Dem Wunsch nach einer stärkeren Einbindung der Apotheken in die Prävention ist die ABDA Ende Mai dieses Jahres mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen nachgekommen.
Sehr unbefriedigend ist dagegen der Ausgang beim Thema privater Weiterverkauf von Arzneimitteln. Regelmäßig werden Medikamente auf Onlinemarktplätzen angeboten und weiterverkauft. Die ABDA hatte – auf Grundlage eines entsprechenden DAT-Beschlusses – vom Gesetzgeber geeignete Maßnahmen verlangt, um dies zu unterbinden. Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) winkt ab: »Das Ministerium hat in einem Antwortschreiben die abweichende Auffassung mitgeteilt, dass der private Weiterverkauf von Arzneimitteln bereits nach der derzeitigen Gesetzeslage strafbar sei und daher kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen wird.«
Die strukturelle Stärkung von Krankenhausapotheken sowie die Einbeziehung von Apothekern in interprofessionelle Behandlungsteams werden fortlaufend mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) besprochen. Die wiederholt geforderte Novellierung der Approbationsordnung ist dagegen auch in diesem Jahr erneut Thema der Antragsberatung. Und der Antrag zu einer deutschlandweiten Fortbildungsplattform werde in die Grundsatzdiskussion über die Einführung einer Nachweispflicht in der Fortbildung einfließen, heißt es im ABDA-Bericht. Auf Wiedervorlage in diesem Jahr ist auch die Befreiung der Apotheken vom Inkassorisiko des Herstellerrabatts.
Als gescheitert muss das politische Vorgehen der ABDA gegen das Direktgeschäft gelten. Die Industrie sollte vom Gesetzgeber verpflichtet werden, den Großhandel zwingend zu beliefern. Man habe das vorgetragen, im ApoVWG sei dieser Vorschlag aber nicht umgesetzt worden, so die ABDA.
Und manchmal entscheidet der ABDA-Vorstand selbst, ein Thema nicht zu forcieren. Das von der Hauptversammlung geforderte Rx-Versandverbot wurde nicht in das Verfahren zum ApoVWG eingebracht. Die Standesvertretung wollte sich auf andere Scherpunkte konzentrieren. Aber man will weiter daran arbeiten, die Auflagen für die Transportbedingungen zu verschärfen.
Die vom DAT gewünschte engere Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft hat einen Dämpfer erhalten, nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) etwas empfindlich auf das neue ABDA-Positionspapier zur Primärversorgung reagiert hat. Aber die Gespräche liefen weiter, so das Versprechen.
Und mit Blick auf den Hitzeschutz sollen bei der pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) Medikationsmanagement die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels mit in die Gespräche mit den Krankenkassen aufgenommen werden. Eine Entbürokratisierung der pDL durch elektronische Signatur ist aktuell Teil des Schiedsverfahrens zwischen DAV und GKV-Spitzenverband.