Die Koalitionsspitzen haben geliefert: Markus Söder (CSU), Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD) haben heute ein umfangreiches Reformpaket vorgestellt. / © Imago/Bernd Elmenthaler
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben ein umfangreiches Reformpaket geschnürt. Es soll Deutschland modernisieren, die Wirtschaft wieder in Schwung bringen und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
»Mit den heutigen Beschlüssen des Koalitionsausschusses setzen wir ein klares Signal: Wir stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland und sorgen gleichzeitig für mehr soziale Sicherheit. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten kommt es darauf an, Wachstum, Beschäftigung und gesellschaftlichen Zusammenhalt gemeinsam zu denken. Dafür haben wir als Koalition ein ausgewogenes Gesamtpaket geschnürt«, kommentiert Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, das Reformpaket.
Auf folgende Punkte haben sich die Spitzen der Koalitionspartner geeinigt:
Die schwarz-rote Koalition will Millionen Steuerzahler finanziell entlasten – beginnend am 1. Januar kommenden Jahres. Geschehen soll dies durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der Progression in der Einkommensteuer.
Profitieren sollen davon kleine und mittlere Einkommen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll im Vergleich zu heute um bis zu 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen wird mit rund zehn Milliarden Euro angegeben.
Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer verschärft werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll er auf 47 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Erbschaft- und Vermögensteuer wird es nicht geben. Steigen soll auch der pauschale Steuersatz bei Minijobs – von zwei auf fünf Prozent. Gekürzt werden soll bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.