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Steuern, Gesundheit, Rente
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Das Reformpaket der Koalition

Die Regierung hat sich auf ein umfassendes Reformpaket geeinigt. Es sieht neben einer finanziellen Entlastung für Millionen Steuerzahler auch Änderungen im Arbeitsrecht und im Sozialrecht vor. Auch beim Bürokratieabbau tut sich was. Insgesamt hat sich der Koalitionsausschuss auf 34 Punkte geeinigt. Ein Überblick:
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AutorKontaktPZ
Datum 02.07.2026  12:36 Uhr

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben ein umfangreiches Reformpaket geschnürt. Es soll Deutschland modernisieren, die Wirtschaft wieder in Schwung bringen und den Sozialstaat zukunftsfest machen.

»Mit den heutigen Beschlüssen des Koalitionsausschusses setzen wir ein klares Signal: Wir stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland und sorgen gleichzeitig für mehr soziale Sicherheit. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten kommt es darauf an, Wachstum, Beschäftigung und gesellschaftlichen Zusammenhalt gemeinsam zu denken. Dafür haben wir als Koalition ein ausgewogenes Gesamtpaket geschnürt«, kommentiert Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, das Reformpaket.

Auf folgende Punkte haben sich die Spitzen der Koalitionspartner geeinigt:

Steuern

Die schwarz-rote Koalition will Millionen Steuerzahler finanziell entlasten – beginnend am 1. Januar kommenden Jahres. Geschehen soll dies durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der Progression in der Einkommensteuer.

Profitieren sollen davon kleine und mittlere Einkommen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll im Vergleich zu heute um bis zu 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen wird mit rund zehn Milliarden Euro angegeben.

Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer verschärft werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll er auf 47 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Erbschaft- und Vermögensteuer wird es nicht geben. Steigen soll auch der pauschale Steuersatz bei Minijobs – von zwei auf fünf Prozent. Gekürzt werden soll bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.

Arbeitsmarkt

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) werden erhöht. Künftig muss eine solche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.

Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer sechsmaligen Verlängerung möglich. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Gelten soll dies für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer. Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommt nicht.

Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden.

Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.

Die Koalition will die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich verringern. Dazu soll ein Programm »Zweite Chance« entwickelt werden.

Wachstum und Gerechtigkeit

Zukunftsbranchen sollen konsequent gefördert werden. Das gilt insbesondere für den Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Cleantech, die Kreislaufwirtschaft, den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie den Bereich der Künstlichen Intelligenz.

Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen. Dazu soll ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden gehören. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr bekommen.

Der nationale Datenschutz soll vereinfacht werden. Dazu will die Koalition konsequent alle Spielräume nutzen, die die Datenschutz-Grundverordnung hergibt. In der EU will sie darauf hinwirken, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Bereiche der Datenverarbeitung – etwa Kundenlisten von Handwerkern – von der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung ausgeschlossen werden. Das soll auch für nicht kommerzielle Tätigkeiten, etwa in Vereinen, gelten.

Bürokratieabbau

Die gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben nur Berichtspflichten, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird. Oder die in Rechtsverordnungen der Ministerien mit entsprechender Begründung als weiter geltend bestimmt werden.

Alle Dokumentationspflichten werden mit dem Ziel überprüft, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen. Das gilt nicht für Pflichten, die sich aus EU-Recht ergeben oder verfassungsrechtlich geboten sind.

Die Abgabe von Steuererklärungen für die Bürger soll erleichtert werden. Dazu sollen die Finanzminister von Bund und Ländern gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Die Bundesregierung will dann Vorschläge zur Steuervereinfachung vorlegen. In einem ersten Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt. Die Finanzämter werden verpflichtet, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer an Unternehmen zu vergeben.

Rente

Der Streit um die Sicherung des Rentensystems war schon vor dem Koalitionsausschuss entschärft worden. Indem erst die dafür eingesetzte Kommission fristgerecht ihren Reformkatalog vorlegte. Und indem dann Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärten, die 33 Punkte würden 1 zu 1 umgesetzt.

Ein zentraler Baustein ist die Einführung einer »Kapitalrente«, für die der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht wird. Vorgesehen ist auch eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: Es soll über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten weiter steigen.

Die vorgezogene Rente ohne Abschläge für Menschen mit mindestens 45 Berufsjahren soll entfallen. Auch mit Abschlägen soll man nicht vor 64 in den Ruhestand gehen können. Der »Nachhaltigkeitsfaktor« soll ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. In die gesetzliche Rente einbezogen werden künftig auch Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker, aber nicht Beamte.

Gesundheit

Auch für die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag dem Koalitionsausschuss bereits ein Konzept vor. Ziel ist es, erneute Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge zu verhindern. Über dafür vorgesehene Milliarden-Einschnitte bei den Gesundheitsausgaben ringen die schwarz-roten Fraktionen schon im regulären parlamentarischen Verfahren.

Vorgesehen ist, die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Gelingen soll dies über Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche. Auf Versicherte kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.

Die gesetzlichen Sozialversicherungen zukunftsfest aufzustellen, das war für Gesundheitsexperte Pantazis nach eigenen Angaben besonders wichtig. »Mit der anstehenden Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung gehen wir notwendige strukturelle Schritte, um die Finanzierung langfristig zu stabilisieren und die Versorgung der Menschen zu verbessern.« 

Die vorgesehene Termingarantie für Facharzttermine und eine gesetzlich verankerte Infarktvorsorge seien dabei konkrete Maßnahmen, die den Patientinnen und Patienten unmittelbar zugutekommen. Gesundheitspolitik müsse sich daran messen lassen, ob Versorgung schneller, gerechter und verlässlicher wird, so Pantazis.

Wahlrecht

Zur Reform des Bundestagswahlrechts, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, wurde nichts beschlossen. Das stehe noch aus, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Entscheidungen seien hier aber auch erst bis zum Frühjahr des kommenden Jahres nötig.

Der heutige Beschluss gilt als politischer Rahmen. Im parlamentarischen Verfahren werden die einzelnen Maßnahmen nun beraten werden.

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