Corona-Impfungen in Apotheken werden verstetigt |
Bislang waren die Impfungen in Apotheken nur aufgrund von Pandemie-bedingten Sonderregelungen möglich. Nach den Grippeschutzimpfungen dürfen die Apotheker nun also schon bald dauerhaft in einem zweiten Indikationsbereich impfen. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband sollen innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist eine Vergütung aushandeln. Dabei sind die »Besonderheiten der Impfstoffe zu berücksichtigen, z. B. die Verfügbarkeit in Mehrdosenbehältnissen«, heißt es im Entwurf. Zudem werden die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer beauftragt, an einem Mustercurriculum zu arbeiten. Apotheker, die bereits eine ärztliche Schulung erhalten haben, sollen als qualifiziert gelten.
Schließlich will die Ampel-Koalition noch eine dritte Pandemie-Sonderregelung verlängern, die nur bis April 2023 gilt. Konkret geht es um die Vergütungen für Apotheker und Großhändler in Zusammenhang mit der Abgabe von Covid-19-Therapeutika wie beispielsweise Paxlovid. Auch hier sollen die Vergütungen bis Ende 2023 gelten, auch in diesem Fall werden die Vergütungswerte aus den Corona-Verordnungen unverändert übernommen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.