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Impfkampagne verlängert

Corona-Impfungen in Apotheken werden verstetigt

Die Ampel-Koalition will die Coronavirus-Impfungen in Apotheken in die Regelversorgung überführen. Das sieht ein Änderungsantrag zum Gesetz für eine Gaspreisbremse vor, der der PZ vorliegt. Die bald auslaufende Impfverordnung soll zudem durch eine Übergangsregelung ersetzt werden – die laufende Impfkampagne kann also weitergehen.
Benjamin Rohrer
03.12.2022  20:50 Uhr

In den vergangenen Tagen hat es viele Diskussionen rund um die Coronavirus-Impfkampagne der Bundesregierung gegeben. Schließlich läuft die Impfverordnung, in der unter anderem die Vergütungen für Apotheken, Großhändler und Ärzte geregelt ist, zum Jahresende aus. Die Ärzteschaft hatte angemahnt, dass es organisatorisch nicht möglich ist, die Corona-Impfungen pünktlich bis Anfang 2023 in die Regelversorgung zu überführen. Auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hatte es in der vergangenen Woche nach Informationen der PZ diesbezüglich heftige Diskussionen gegeben. Der Ausschuss hat zwar beschlossen, dass die Covid-19-Impfungen in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen und somit grundsätzlich von der GKV erstattet werden müssen. Allerdings hatten sich mehrere beteiligte Fachverbände mahnend ans Bundesgesundheitsministerium gewandt und erklärt, dass die Umstellungen im Zusammenspiel zwischen Ärzte, Apotheken und dem Großhandel nicht bis zum 1. Januar zu leisten seien.

Regelungen im Gesetz für eine Gaspreisbremse

Recht überraschend will die Bundesregierung daher nun eine Übergangsregelung zur Coronavirus-Impfkampagne im Gesetz für eine Gaspreisbremse unterbringen, das der Bundestag noch in diesem Jahr beschließen könnte. Mit dem Änderungsantrag sollen alle relevanten Regelungen zur Logistik der Impfkampagne und der Vergütung der Beteiligten in das Energie-Gesetz überführt werden und bis Ende 2023 gelten. Sowohl die Vergütung der Apotheken (Bestellung und Auslieferung der Impfstoffe an die Ärzte sowie für die Erstellung von Impfzertifikaten) als auch die Honorierung der Großhändler bleiben im Vergleich zur auslaufenden Impfverordnung unverändert. Auch die Zahlungsmechanismen bleiben gleich: Die Apotheken rechnen über die Rechenzentren beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ab. Das BAS erhält die Mittel aus den Reserven des Gesundheitsfonds.

Corona-Impfungen: Apotheken werden dauerhaft ermächtigt

Doch die Bundesregierung will auch schon die Weichen für die Regelversorgung mit Coronavirus-Impfstoffen stellen. In einem weiteren Änderungsantrag will die Ampel-Koalition regeln, dass Apotheken dauerhaft ermächtigt werden, Coronavirus-Schutzimpfungen zu verabreichen. »Durch die Änderungen werden zusätzlich zu Ärztinnen und Ärzten Apothekerinnen und Apotheker dauerhaft auch zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 berechtigt, soweit sie erfolgreich ärztlich geschult sind und sie für eine öffentliche Apotheke Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen. Die Berechtigung umfasst die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Damit wird ein weiterer, niedrigschwelliger Zugang für die Bevölkerung zu dieser Schutzimpfung dauerhaft ermöglicht«, heißt es zur Begründung.

DAV und GKV sollen Vergütung aushandeln

Bislang waren die Impfungen in Apotheken nur aufgrund von Pandemie-bedingten Sonderregelungen möglich. Nach den Grippeschutzimpfungen dürfen die Apotheker nun also schon bald dauerhaft in einem zweiten Indikationsbereich impfen. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband sollen innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist eine Vergütung aushandeln. Dabei sind die »Besonderheiten der Impfstoffe zu berücksichtigen, z. B. die Verfügbarkeit in Mehrdosenbehältnissen«, heißt es im Entwurf. Zudem werden die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer beauftragt, an einem Mustercurriculum zu arbeiten. Apotheker, die bereits eine ärztliche Schulung erhalten haben, sollen als qualifiziert gelten.

Vergütung für Paxlovid-Abgabe verlängert

Schließlich will die Ampel-Koalition noch eine dritte Pandemie-Sonderregelung verlängern, die nur bis April 2023 gilt. Konkret geht es um die Vergütungen für Apotheker und Großhändler in Zusammenhang mit der Abgabe von Covid-19-Therapeutika wie beispielsweise Paxlovid. Auch hier sollen die Vergütungen bis Ende 2023 gelten, auch in diesem Fall werden die Vergütungswerte aus den Corona-Verordnungen unverändert übernommen.

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