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Pflegereform
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Bundestag berät über finanzielle Stabilisierung

Die Pflegeversicherung steckt in Finanznöten. Jetzt wird es bei einem Gesetzespaket konkret, das sie im neuen Jahr absichern soll – mit Änderungen für Pflegebedürftige und manche Beitragszahler.
AutorKontaktdpa
Datum 05.11.2026  10:40 Uhr

Das Sparziel

Ins Auge fällt schon eine noch bestehende Lücke: Laut Entwurf sollen die Maßnahmen 2027 eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro haben – allerdings bei einem erwarteten rechnerischen Defizit von 7,6 Milliarden Euro.

Beiträge I

Die jüngste allgemeine Beitragsanhebung kam Anfang 2025 um 0,2 Punkte. Der Beitrag liegt jetzt bei einem Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder gilt ein Zuschlag von 0,6 Punkten. Dieser soll zum 1. Januar 2027 auf 0,9 Punkte erhöht werden, sodass der Kinderlosen-Beitrag auf 4,5 Prozent steigt. Das soll Mehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro einbringen. Ab 2028 sollen Arbeitgeber auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen müssen.

Pflegebeiträge II

Wie schon bei der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Gutverdiener stärker herangezogen werden. Dafür soll die Grenze des Monatsgehalts, bis zu der Pflegebeiträge fällig werden, 2027 um 300 Euro zusätzlich erhöht werden. Ab 2028 soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren und von Kindern mit Behinderungen, für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für andere noch gratis Mitversicherte soll das Beitrag zahlende Familienmitglied dann einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen.

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen nicht mehr ab und zu per Gesetz angepasst werden. Kommen sollen jährliche Erhöhungen orientiert an der Inflationsentwicklung, aber erst ab 2029. Das soll Pflegebedürftigen langfristig Sicherheit bringen und den Anstieg der Eigenanteile dämpfen. Dafür fällt eine nach geltendem Recht für 2028 anstehende Anhebung der Leistungen weg.

Pflegeeinstufungen

Eine Reform von 2017 gilt als ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der Leistungsbezieher rasant auf sechs Millionen gestiegen ist. Damals stark erweiterte Kriterien für das Feststellen einer Pflegebedürftigkeit sollen – wie damals von Experten empfohlen – nun für Neu-Einstufungen enger gefasst werden. Es gelte umfassender Bestandsschutz, heißt es aus dem Ministerium. Niemand verliere wegen neuer Schwellenwerte seinen anerkannten Pflegegrad.

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