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Pflegereform
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Bundestag berät über finanzielle Stabilisierung

Die Pflegeversicherung steckt in Finanznöten. Jetzt wird es bei einem Gesetzespaket konkret, das sie im neuen Jahr absichern soll – mit Änderungen für Pflegebedürftige und manche Beitragszahler.
AutorKontaktdpa
Datum 05.11.2026  10:40 Uhr

Unterstützungsleistungen

Für die Pflege daheim gibt es einzelne Unterstützungsleistungen, die in neuen Budgets gebündelt werden sollen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 soll es künftig ein »Sozialraumbudget« zum Finanzieren von Alltagshilfen geben – nämlich bis zu 175 Euro im Monat ab dem Alter von 25 Jahren und bis zu 300 Euro für Jüngere. Aus einem anderen Budget soll man auch Ersatzbetreuung bezahlen können, wenn eine pflegende Person etwa Urlaub macht oder krank ist. Die bisher dazu dienende »Verhinderungspflege« soll es nicht mehr als eigene Leistung geben.

Vorbeugung

Im Blick steht auch eine stärkere Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. So soll für die Pflege daheim ein Anspruch auf »Pflegebegleitung« durch professionelle Kräfte kommen, um gesundheitliche Verschlechterungen früher zu erkennen. Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat wegfallen. Versicherte ab 60 Jahren sollen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gezielt zu altersbedingten Erkrankungen bekommen.

Bundeszuschuss

Ein einst eingeführter Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung ist schon für 2024 bis 2027 ausgesetzt. Nun soll er auch 2028 nicht gezahlt werden. Im Jahr 2029 sollen 500 Millionen Euro fließen und ab 2030 dann wieder eine Milliarde Euro jährlich als dauerhafte Regelung.

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