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Deutscher Apothekertag
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Pflegerat kritisiert mögliche neue pDL

Beim Deutschen Apothekertag (DAT) wurde über mögliche neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) im Bereich Pflege diskutiert. Der Deutsche Pflegerat ist davon nicht begeistert und fordert stattdessen mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 23.09.2026  17:20 Uhr

Beim DAT in München wurden in der vergangenen Woche zahlreiche Anträge diskutiert. Darunter auch zwei, die sich mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) im Bereich Pflege befassen.

Die Landesapothekerkammer Hessen wünschte sich eine pDL, die es Apothekerinnen und Apothekern ermöglicht, pflegebezogene Beratungs- und Unterstützungsleistungen strukturiert und vergütet anzubieten. »Hierzu sollen insbesondere die Beratung bei Pflegegrad-Anträgen und Besuchen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), die Hilfsmittelberatung sowie die allgemeine pflegerische Begleitung von Patient*innen sowie deren Angehörigen als apothekenpflegerische Kernleistungen definiert und in den Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgenommen werden«, heißt es in dem Antrag. Die Pflegeeinrichtungen seien insbesondere aufgrund der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen auf die Unterstützung der Apotheken angewiesen.

In einem weiteren Antrag forderte die Apothekerkammer Berlin die Einführung der pDL »pharmazeutischer Hausbesuch für pflegende Angehörige«. Zur Erklärung schreibt die Kammer: »Pflegende Angehörige können jährlich und bei relevanten Änderungen der Medikation in der Apotheke einen Hausbesuch durch eine*n entsprechend qualifizierte*n Apotheker*in bei den zu Pflegenden beantragen. Dieser beinhaltet neben der pDL ›erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation‹ die Prüfung der tatsächlichen Versorgungssituation im Haushalt, ggf. die Bereinigung der Arzneimittelbestände, die Einbeziehung der pflegenden Angehörigen und ggf. die erweiterte Versorgungskoordination.«

Widerspruch vom Pflegerat

Obwohl beide Anträge zur Beratung in den Ausschuss verwiesen wurden, sieht sich der Deutsche Pflegerat (DPR) zu einer Stellungnahme genötigt. Der DPR lehnt die Vorstöße der Apothekerkammern ab und fordert stattdessen »Kompetenznutzung und -erweiterung der Profession Pflege«.

»Apotheken, die pflegerische Begleitung und Beratung als eigene Leistung definieren, übernehmen Aufgaben aus dem Kernbereich der Profession Pflege und der Pflegedienste«, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. »Pflegerische Aufgaben werden nicht pharmazeutisch, nur weil man sie so nennt. Pflege ist ein eigenständiger, hochqualifizierter Gesundheitsfachberuf mit eigener Verantwortung. Dessen Kompetenzen müssen vollständig genutzt und vergütet werden, statt sie als Aufgabenreservoir für andere Berufe zu nutzen.«

Der DPR kritisiert, dass die Anträge der Kammern die angestrebte Aufgabenerweiterung mit Vergütung verbinden. »Die Pflegeversicherung ist kein Instrument zur Markterweiterung«, so Vogler. »Sie muss Leistungen dort finanzieren, wo die erforderliche Kompetenz liegt und der größte Nutzen für Patient*innen und Pflegebedürftige entsteht. Vergütung muss Kompetenz und Versorgungsnutzen folgen.«

Daher wünscht sich der DPR, dass das geplante Pflegeneuordnungsgesetz die Pflegebegleitung und das pflegerische Fallmanagement eindeutig als Leistungen der Profession Pflege verankert. Pflegefachpersonen sollen diese Leistungen eigenverantwortlich erbringen und abrechnen können. Zudem müsse das Gesetz ihre Kompetenzen in Prävention und Primärversorgung gezielt erweitern.

»Wir brauchen kein Rennen um Aufgaben und Vergütungstöpfe«, betont Vogler. »Wir brauchen eine Kompetenzwende: Wer etwas am besten kann, muss es eigenverantwortlich tun und abrechnen dürfen. Das verhindert Doppelstrukturen, reduziert Versorgungsbrüche und schafft Versorgungssicherheit.«

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