Bundesrat winkt wichtige E-Rezept-Regelungen durch |
Allerdings sind im PDSG umfassende Makel- und Zuweisungsverbote geregelt. Eine Ausnahme der freien Apothekenwahl gilt aber für gesetzlich vorgesehene Rechtsgeschäfte und Absprachen. Gemeint sind damit insbesondere Verträge, die Apotheken mit Heimen abschließen.
Das PDSG könnte die Gesundheitsbranche allerdings noch etwas länger beschäftigen. Denn der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte kürzlich angekündigt, mehrere Krankenkassen anzuweisen, dass sie Warnhinweise an ihre Versicherten schicken müssen. Insgesamt könnten so mehr als 40 Millionen Versicherte vor der Verwendung der EPA gewarnt werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.