Bundesrat winkt wichtige E-Rezept-Regelungen durch |
Benjamin Rohrer |
18.09.2020 16:15 Uhr |
Der Bundesrat hat das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) durchgewunken. / Foto: imago/McPHOTO
Anfang Juli hatte der Bundestag das PDSG in Zweiter Lesung beschlossen. Zuletzt war das Vorhaben allerdings erneut ins Wanken geraten, weil sich Ulrich Kelber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, gegen einige Regelungen im PDSG aussprach. Kelber hatte während der Entstehung des Gesetzentwurfs wiederholt auf die Einhaltung der seit vielen Jahren bekannten Vereinbarung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hingewiesen. Der Datenschutzexperte bemängelte, dass das Zugriffsmanagement auf die Patientendaten in der ab Januar 2021 verfügbaren E-Patientenakte nicht gut geregelt sei, schließlich hätten die Versicherten erst ab 2022 einen eingeschränkten Zugriff auf ihre Daten. Außerdem kritisierte Kelber das Authentifizierungsverfahren bei der EPA.
Der Bundesrat verzichtete allerdings auf die Einberufung eines Vermittlungsausschusses. Und so kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zugeleitet werden. Einen Tag nach seiner Verkündung tritt das PDSG dann in Kraft. Viele Regelungen werden aber erst in den kommenden Jahren wirksam. Durch den nun gebilligten Bundestagsbeschluss erhalten die Versicherten ab 2022 einen Anspruch darauf, dass Ärzte und auch Apotheker die Patientendaten in der E-Patientenakte eintragen. Die Apotheker sollen für ihre Eintragungen in die EPA vergütet werden. Die Höhe der Vergütung soll noch ausgehandelt werden. Ab 2023 können Patienten ihre Akte und somit ihre Gesundheitsdaten außerdem der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen.
Für die Apotheker von großer Bedeutung ist die E-Rezept-Pflicht ab 2022. Nur noch in Ausnahmefällen sollen die QR-Codes für Patienten ausgedruckt werden. In jedem Fall soll nur noch die Telematikinfrastruktur als Datenautobahn für die E-Rezepte genutzt werden. Die Gematik wird damit beauftragt, eine Standard-App für Patienten zur E-Rezept-Abwicklung zu bauen. Allerdings soll es die Möglichkeit geben, dass Patienten ihre E-Rezepte aus dieser App an Drittanbieter weiterleiten, um ihre Rezepte über diese abzuwickeln.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.