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Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)
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Bundesrat winkt wichtige E-Rezept-Regelungen durch

Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) gegeben. Das Gesetz enthält wichtige Regelungen zur flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes, aber auch zur E-Patientenakte.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 18.09.2020  16:15 Uhr
Klares Zuweisungs- und Makelverbot beim E-Rezept

Klares Zuweisungs- und Makelverbot beim E-Rezept

Allerdings sind im PDSG umfassende Makel- und Zuweisungsverbote geregelt. Eine Ausnahme der freien Apothekenwahl gilt aber für gesetzlich vorgesehene Rechtsgeschäfte und Absprachen. Gemeint sind damit insbesondere Verträge, die Apotheken mit Heimen abschließen.

Das PDSG könnte die Gesundheitsbranche allerdings noch etwas länger beschäftigen. Denn der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte kürzlich angekündigt, mehrere Krankenkassen anzuweisen, dass sie Warnhinweise an ihre Versicherten schicken müssen. Insgesamt könnten so mehr als 40 Millionen Versicherte vor der Verwendung der EPA gewarnt werden.

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