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Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Bundesrat winkt wichtige E-Rezept-Regelungen durch

Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) gegeben. Das Gesetz enthält wichtige Regelungen zur flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes, aber auch zur E-Patientenakte.
Benjamin Rohrer
18.09.2020  16:15 Uhr

Anfang Juli hatte der Bundestag das PDSG in Zweiter Lesung beschlossen. Zuletzt war das Vorhaben allerdings erneut ins Wanken geraten, weil sich Ulrich Kelber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, gegen einige Regelungen im PDSG aussprach. Kelber hatte während der Entstehung des Gesetzentwurfs wiederholt auf die Einhaltung der seit vielen Jahren bekannten Vereinbarung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hingewiesen. Der Datenschutzexperte bemängelte, dass das Zugriffsmanagement auf die Patientendaten in der ab Januar 2021 verfügbaren E-Patientenakte nicht gut geregelt sei, schließlich hätten die Versicherten erst ab 2022 einen eingeschränkten Zugriff auf ihre Daten. Außerdem kritisierte Kelber das Authentifizierungsverfahren bei der EPA.

Der Bundesrat verzichtete allerdings auf die Einberufung eines Vermittlungsausschusses. Und so kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zugeleitet werden. Einen Tag nach seiner Verkündung tritt das PDSG dann in Kraft. Viele Regelungen werden aber erst in den kommenden Jahren wirksam. Durch den nun gebilligten Bundestagsbeschluss erhalten die Versicherten ab 2022 einen Anspruch darauf, dass Ärzte und auch Apotheker die Patientendaten in der E-Patientenakte eintragen. Die Apotheker sollen für ihre Eintragungen in die EPA vergütet werden. Die Höhe der Vergütung soll noch ausgehandelt werden. Ab 2023 können Patienten ihre Akte und somit ihre Gesundheitsdaten außerdem der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen.

Für die Apotheker von großer Bedeutung ist die E-Rezept-Pflicht ab 2022. Nur noch in Ausnahmefällen sollen die QR-Codes für Patienten ausgedruckt werden. In jedem Fall soll nur noch die Telematikinfrastruktur als Datenautobahn für die E-Rezepte genutzt werden. Die Gematik wird damit beauftragt, eine Standard-App für Patienten zur E-Rezept-Abwicklung zu bauen. Allerdings soll es die Möglichkeit geben, dass Patienten ihre E-Rezepte aus dieser App an Drittanbieter weiterleiten, um ihre Rezepte über diese abzuwickeln.

Klares Zuweisungs- und Makelverbot beim E-Rezept

Allerdings sind im PDSG umfassende Makel- und Zuweisungsverbote geregelt. Eine Ausnahme der freien Apothekenwahl gilt aber für gesetzlich vorgesehene Rechtsgeschäfte und Absprachen. Gemeint sind damit insbesondere Verträge, die Apotheken mit Heimen abschließen.

Das PDSG könnte die Gesundheitsbranche allerdings noch etwas länger beschäftigen. Denn der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte kürzlich angekündigt, mehrere Krankenkassen anzuweisen, dass sie Warnhinweise an ihre Versicherten schicken müssen. Insgesamt könnten so mehr als 40 Millionen Versicherte vor der Verwendung der EPA gewarnt werden.

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