Der E-Patientenakte drohen Datenschutz-Warnungen |
dpa |
PZ |
16.09.2020 11:08 Uhr |
Aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten verstoßen die Regelungen zur EPA gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). / Foto: Fotolia/vege
Beim Start der elektronischen Patientenakten im neuen Jahr drohen Warnungen vor unzureichendem Datenschutz an Millionen Versicherte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sagte der Deutschen Presse-Agentur, er könne selbstverständlich dem Gesetzgeber keine Vorgaben machen und keine Gesetze korrigieren. «Ich kann und muss aber einschreiten, wenn bei Stellen, die meiner Aufsicht unterliegen, Datenverarbeitungsvorgänge gegen geltende Datenschutzvorschriften verstoßen.» Das Gesundheitsministerium erklärte, die Bundesregierung teile die Bedenken ausdrücklich nicht.
Konkret plant Kelber Warnungen und Anweisungen an 65 gesetzliche Krankenkassen mit insgesamt 44,5 Millionen Versicherten, über die er die Datenschutzaufsicht hat. Dies zielt unter anderem darauf, dass Kassen vorgegebene «Warntexte» an Versicherte schicken müssen. Der oberste Datenschützer hatte Konsequenzen angekündigt, wenn das vom Bundestag beschlossene Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) für die E-Akten unverändert bleibt. An diesem Freitag kommt es abschließend in den Bundesrat, und der Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfiehlt, es zu billigen.
E-Akten sollen allen Versicherten ab 1. Januar 2021 zur freiwilligen Nutzung angeboten werden und zum Beispiel Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern. In der Kritik steht aber schon seit längerem, dass zum Start eine etwas «abgespeckte» Version bei den Zugriffsrechten vorgesehen ist. So können Patienten festlegen, welche Daten überhaupt in die E-Akte sollen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst Anfang 2022. Das zwinge Nutzer zu einem «Alles oder Nichts», hatte Kelber wiederholt moniert - ein Zahnarzt könne alle Befunde eines Psychiaters sehen. Die Opposition kritisiert das ebenfalls.
Kelber sagte, er plane vor dem 1. Januar 2021 eine Warnung an die ihm unterstehenden Kassen zu senden, dass eine reine Gesetzesumsetzung «zu einem europarechtswidrigen, defizitären Zugriffsmanagement» führen würde. «Der nächste Schritt werden Anweisungen sein.» Sie sollen die Kassen verpflichten, bis zum 31. Dezember 2021 für eine Ausgestaltung des Zugriffsmanagements zu sorgen, die der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht. In der Zwischenzeit sollen sie Versicherten, die ihre digitale Akte freiwillig nutzen möchten, «einen vorgegebenen Warntext» zukommen lassen müssen. Dies kündigte Kelber bereits vor einigen Wochen in der Bundespressekonferenz an.