Bund und Länder verschärfen Corona-Maßnahmen |
Der Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der designierte Olaf Scholz (SPD) sowie der regierende Berliner Bürgermeister Michael Müller (SPD, von links) haben am Donnerstag die Beschlüsse vorgestellt. / Foto: Imago Images/photothek
Zum Brechen der vierten Corona-Welle in Deutschland haben sich Bund und Länder auf bundesweit deutlich schärfere Vorgaben und Einschränkungen geeinigt. Diese reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann sogar ein aktueller Test – also 2G plus – vorgeschrieben werden. Die Kontrollen des Impfstatus sollen zudem »möglichst mittels Apps erfolgen«, heißt es in dem Beschluss, der der PZ vorliegt. Derzeit reicht die Vorlage des gelben, analogen Impfpasses bereits in einigen Bundesländern nicht mehr aus, um den Impfstatus nachzuweisen. Hier müssen die digitalen Covid-19-Zertifikate vorgelegt werden. Mit dieser Formulierung des Beschlusses könnten nun auch weitere Bundesländer nachziehen.
Auch in Läden – mit Ausnahme solcher für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel – kommen jetzt nur noch Geimpfte oder Genesene. Diese Regel gilt unabhängig von den Inzidenzen. Apotheken gehören zu Läden des täglichen Bedarfs und sind demnach von der 2G-Regel ausgenommen.
Um die Impfkampagne in Deutschland zu beschleunigen, sollen künftig auch Apotheker und Zahnärzte gegen das Coronavirus impfen dürfen. Kurzfristig sollen »Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen«. Ähnlich hatte die informelle Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten das bereits am Dienstag formuliert. Wie das konkret ausgestaltet werden könnte, ist aber noch unklar. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar erklärte am Donnerstag im PZ-Interview, das diese Regelung hauptsächlich für Pflegekräfte gelten könnte. Zudem halten Bund und Länder am heutigen Donnerstag nochmal offiziell fest, dass eine gesetzliche Änderung erfolgen soll, die es auch Apothekern, Zahnärzten sowie Tierärzten ermöglichen soll, gegen Covid-19 zu impfen. Die Ampel-Parteien haben einen ersten entsprechenden Gesetzentwurf bereits vorgelegt, die PZ hatte am Mittwoch darüber berichtet.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.