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2G-Zutritt

In diesen Bundesländern reicht der gelbe Impfpass nicht mehr

Der digitale Covid-19-Impfnachweis ist für viele nicht mehr wegzudenken. In einigen Bundesländern ist das digitale Zertifikat nun die einzige Eintrittskarte etwa in die Gastronomie oder zu Veranstaltungen, in denen die 3G oder 2G-Regel gilt. Dort reicht der gelbe, analoge Impfpass der WHO nicht mehr aus. Grund ist die bessere Überprüfbarkeit der digitalen Zertifikate. 
Charlotte Kurz
02.12.2021  12:30 Uhr
In diesen Bundesländern reicht der gelbe Impfpass nicht mehr

In vielen Bereichen des täglichen Lebens gilt derzeit die Regel, dass nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt haben. In welchen Bereichen, diese Voraussetzung genau angewandt wird, entscheidet derzeit jedes Bundesland für sich. Manche Länder gehen sogar noch einen Schritt weiter und akzeptieren für die 2G-Regel nur noch digital verifizierbare Nachweise, also das digitale Covid-19-Impfzertifikat. In Baden-Württemberg beispielsweise gilt dies seit dem 1. Dezember 2021.

»Nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Dezember wird nur noch der elektronischen Impfnachweis akzeptiert in Bereichen, in denen nach der Corona-Verordnung 3G oder 2G gilt«, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart auf Anfrage der PZ. Der QR-Code diene dazu, die Zertifikate zu prüfen und es Betrügern schwerer zu machen, so der Sprecher. Dies wurde parallel zu den verschärften Strafvorschriften bei der Fälschung von Impfnachweisen eingeführt. Weiter erklärte der Sprecher: »Ein Apotheker ist eher geschult, einen gefälschten Impfpass zu erkennen als ein Security-Mitarbeiter. Deshalb muss zur Bekämpfung einer Pandemie über kurz oder lang auch auf digitale Lösungen gesetzt werden.«

Personen ohne Smartphone könnten den QR-Code auf dem Impfzertifikat einfach auf dem ausgedruckten PDF-Dokument vorzeigen, so der Sprecher weiter. Dieser Code kann dann ebenfalls gescannt werden.

QR-Code muss auch in Berlin und Brandenburg vorliegen

Auch in Brandenburg und Berlin reicht die Vorlage des gelben Impfpasses nicht mehr aus. In Brandenburg muss das digitale Covid-19-Impfzertifikat ebenfalls in elektronischer oder gedruckter Form vorgelegt werden, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der PZ. Dieses muss beim Zutritt von den Verantwortlichen kontrolliert und digital verifiziert werden.

In Berlin gilt eine entsprechende Regelung bereits seit Ende September. In der Siebten Verordnung zur Änderung der Dritten Corona-Verordnung heißt es zum Thema 2G-Regeln, dass der Nachweis der Impfung digital verifizierbar sein müsse. Beim Zutritt müssen die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.

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