Keine Testpflicht nach Booster-Impfung |
Ev Tebroke |
07.12.2021 12:00 Uhr |
Wer eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten hat, sollte künftig keinen tagesaktuellen Corona-Test mehr vorlegen müssen, so die Signale aus der Gesundheitsminister-Konferenz vom 6. Dezember. / Foto: Imago Images/Jan Huebner
Um die dramatische Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten bundesweit teils unterschiedliche Regelungen. Denn die Bundesländer können per Verordnung entsprechende Corona-Maßnahmen festlegen. Je nach Ausmaß des Infektionsgeschehens handhaben sie die pandemie-spezifischen Schutzmaßnahmen anders. So müssen in manchen Bundesländern auch Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen, um etwa Zutritt zu Gastronomie oder Veranstaltungen zu erhalten. Im Zuge der Auffrischungsimpfungen haben aber erste Länder diese 2G-Plus-Regel für Geboosterte nun wieder abgeschafft. Diese Regelung könnte bald bundesweit gelten.
In Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg entfällt seit Samstag die zusätzliche Testpflicht für Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Bayern prüfen einen solchen Schritt. Die Befreiung von der Testpflicht für Geboosterte könnte nun bald bundesweit gelten. Entsprechende Signale kamen von dem designierten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag hat sich Lauterbach dafür ausgesprochen, so der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). »Wir haben heute mit Karl Lauterbach auch darüber gesprochen, ob die Testpflicht bei 2G+ für Geboosterte ab Tag 15 nach der Auffrischungsimpfung aufgehoben werden kann. Aus seiner Sicht besteht ein hervorragender Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durchaus eine ernsthafte Option für alle Länder sein kann.«
Ebenfalls eine einheitliche Grundlage soll es nach dem Willen der GMK auch hinsichtlich der Gültigkeit der im Rahmen der Corona-Beschränkungen zum Einlass vorzulegenden Ausweisdokumente geben. Denn in einigen Bundesländern gilt nur noch das digitale Impfzertifikat, etwa in Berlin oder Baden-Württemberg reicht die Vorlage des gelben Impfpasses nicht mehr aus. Laut GMK-Beschluss wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der die Verpflichtung zur Vorlage eines digital auslesbaren Impfnachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.
Der zukünftige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am 6. Dezember erstmals an der Videoschalte der Gesundheitsminister-Konferenz teilgenommen, nachdem am gleichen Tag bekannt geworden war, dass Lauterbach das BMG übernehmen wird. Gleichzeitig war sein geschäftsführender Kollege Jens Spahn (CDU) verabschiedet worden. Am morgigen Mittwoch soll Lauterbach zusammen mit den anderen Mitgliedern des künftigen Bundeskabinetts aus SPD, Grünen und FDP im Bundestag vereidigt werden.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.