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Bund und Länder verschärfen Corona-Maßnahmen

Am heutigen Donnerstag haben sich Bund und Länder auf verschärfte Corona-Maßnahmen geeinigt. Neben Einschränkungen im privaten Bereich, sollen Apotheker künftig Teil der Impfkampagne werden. Zudem will die Politik bis Ende des Jahres über die Verkürzung des Impfstatus beraten. Und bis Februar 2022 könnte eine allgemeine Impfpflicht gelten.
PZ
dpa
02.12.2021  16:16 Uhr
Entscheidung zu Impfstatus-Verkürzung bis Ende des Jahres

Entscheidung zu Impfstatus-Verkürzung bis Ende des Jahres

Zudem haben sich Bund und Länder auch darauf verständigt, den Impfstatus, also die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person anzupassen, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt. Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte, dass es hierzu derzeit eine Diskussion in der EU gebe. Demnach soll der Impfstatus von zwölf auf neun Monate verkürzt werden. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in Deutschland Anwendung findet, heißt es weiter im Beschluss. Insgesamt sollen bis Ende des Jahres 30 Millionen Erst-, Zweit- und Drittimpfungen ermöglicht werden.

Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Diese könnte etwa ab Februar 2022 greifen, erklärte auch Merkel am Donnerstag dazu. Bund und Länder wollen nun den Ethikrat bitten, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten, heißt es im Beschluss.

Die Bund-Länder-Runde mit der scheidenden Kanzlerin Merkel und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschloss am Donnerstag auch eine deutliche Reduzierung der Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein.

Weitere Einschränkungen geplant

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

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