Bürgertests könnten auch nach Aufhebung der Notlage möglich sein |
Schnelltest bleiben bis auf Weiteres ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Viele Apotheken bieten diese Leistung inzwischen an. / Foto: Imago images/Laci Perenyi
Von einem Ende der Pandemie ist Deutschland noch weit entfernt. Doch immerhin zeigt die Impfkampagne langsam Wirkung im Infektionsgeschehen. Bis Ende Mai soll bereits jeder dritte Deutsche mindestens einmal geimpft sein, davon zumindest geht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus. Auch die ersten Lockerungen des Lockdowns sind im Gespräch.
Bis auf Weiteres bleiben Schnelltests dennoch ein äußerst wichtiges Mittel im Kampf gegen das Virus. Bundesweit ist etwa jedes vierte Testzentrum eine Apotheke. Diese Leistung fußt dabei auf der Coronavirus-Testverordnung, die wiederum an die epidemische Lage von nationaler Tragweite geknüpft ist. Dieser Status erlaubt es dem BMG zurzeit, viele Entscheidungen per Rechtsverordnung und ohne das Parlament zu regeln. Läuft die epidemische Lage jedoch aus, verlieren diese Verordnungen ihre Gültigkeit. Genau das will die Bundesregierung nun bei einigen Bestimmungen verhindern. Konkret geht es neben der Testverordnung dabei auch um die Coronavirus-Impfverordnung und die Schutzmasken-Verordnung. Über einen Änderungsantrag zum sogenannten Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wollen die Regierungsfraktionen erreichen, dass die Verknüpfung dieser Regelungen an den Epidemie-Status wegfällt.
Auch nach dem Ende der Notlage müssten die Vorgaben zur Abwicklung, Dokumentation und Abrechnung dieser Leistungen vorerst weitergelten, heißt es in einer Formulierungshilfe für den Änderungstrag, die der PZ vorliegt. So seien etwa Impfungen gegen das Coronavirus auch in Zukunft bis auf Weiteres erforderlich. Ebenso werden Tests nach wie vor eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Alltag spielen. Das BMG will sich dabei offenbar auch kurzfristige Änderungen der Verordnungen vorbehalten. So könnten »Regelungen notwendig sein, die den Leistungsumfang oder den Kreis der Leistungserbringung ändern oder einschränken«, heißt es. Nach Meinung von Union und SPD reicht es daher nicht, lediglich die Abwicklungsfragen für bereits erbrachte Leistungen aus der Verknüpfung mit der Notlage herauszunehmen. Ende März hatte Bundestag und Bundesrat die epidemische Lage von nationaler Tragweite zuletzt verlängert. Nach drei Monaten entscheidet das Parlament erneut über diese Situation, andernfalls läuft der Status automatisch aus.
Darüber hinaus wollen die Regierungsfraktionen die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds aufstocken, auch das geht aus der Formulierungshilfe hervor. Dafür soll der Bund rückwirkend zum 1. Januar 2021 alle Zahlungen erstatten, die für Coronavirus-Tests und -Impfungen aus der Rücklage fließen. Diese Ausgaben führten zu erheblichen Belastungen des Fonds, sodass die gesetzlich verankerte Mindestreserve von 20 Prozent einer Monatsausgabe »im Jahresverlauf 2021 deutlich unterschritten würde«, heißt es. Der Fonds könnte das nur ausgleichen, indem er die Zuweisungen an die Krankenkassen im kommenden Jahr kürzt. Die Erstattung der Kosten aus Steuermitteln soll die Finanzierungslücke der GKV zumindest reduzieren.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.