Bürgertests könnten auch nach Aufhebung der Notlage möglich sein |
Schnelltest bleiben bis auf Weiteres ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Viele Apotheken bieten diese Leistung inzwischen an. / Foto: Imago images/Laci Perenyi
Von einem Ende der Pandemie ist Deutschland noch weit entfernt. Doch immerhin zeigt die Impfkampagne langsam Wirkung im Infektionsgeschehen. Bis Ende Mai soll bereits jeder dritte Deutsche mindestens einmal geimpft sein, davon zumindest geht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus. Auch die ersten Lockerungen des Lockdowns sind im Gespräch.
Bis auf Weiteres bleiben Schnelltests dennoch ein äußerst wichtiges Mittel im Kampf gegen das Virus. Bundesweit ist etwa jedes vierte Testzentrum eine Apotheke. Diese Leistung fußt dabei auf der Coronavirus-Testverordnung, die wiederum an die epidemische Lage von nationaler Tragweite geknüpft ist. Dieser Status erlaubt es dem BMG zurzeit, viele Entscheidungen per Rechtsverordnung und ohne das Parlament zu regeln. Läuft die epidemische Lage jedoch aus, verlieren diese Verordnungen ihre Gültigkeit. Genau das will die Bundesregierung nun bei einigen Bestimmungen verhindern. Konkret geht es neben der Testverordnung dabei auch um die Coronavirus-Impfverordnung und die Schutzmasken-Verordnung. Über einen Änderungsantrag zum sogenannten Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wollen die Regierungsfraktionen erreichen, dass die Verknüpfung dieser Regelungen an den Epidemie-Status wegfällt.
Auch nach dem Ende der Notlage müssten die Vorgaben zur Abwicklung, Dokumentation und Abrechnung dieser Leistungen vorerst weitergelten, heißt es in einer Formulierungshilfe für den Änderungstrag, die der PZ vorliegt. So seien etwa Impfungen gegen das Coronavirus auch in Zukunft bis auf Weiteres erforderlich. Ebenso werden Tests nach wie vor eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Alltag spielen. Das BMG will sich dabei offenbar auch kurzfristige Änderungen der Verordnungen vorbehalten. So könnten »Regelungen notwendig sein, die den Leistungsumfang oder den Kreis der Leistungserbringung ändern oder einschränken«, heißt es. Nach Meinung von Union und SPD reicht es daher nicht, lediglich die Abwicklungsfragen für bereits erbrachte Leistungen aus der Verknüpfung mit der Notlage herauszunehmen. Ende März hatte Bundestag und Bundesrat die epidemische Lage von nationaler Tragweite zuletzt verlängert. Nach drei Monaten entscheidet das Parlament erneut über diese Situation, andernfalls läuft der Status automatisch aus.
Darüber hinaus wollen die Regierungsfraktionen die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds aufstocken, auch das geht aus der Formulierungshilfe hervor. Dafür soll der Bund rückwirkend zum 1. Januar 2021 alle Zahlungen erstatten, die für Coronavirus-Tests und -Impfungen aus der Rücklage fließen. Diese Ausgaben führten zu erheblichen Belastungen des Fonds, sodass die gesetzlich verankerte Mindestreserve von 20 Prozent einer Monatsausgabe »im Jahresverlauf 2021 deutlich unterschritten würde«, heißt es. Der Fonds könnte das nur ausgleichen, indem er die Zuweisungen an die Krankenkassen im kommenden Jahr kürzt. Die Erstattung der Kosten aus Steuermitteln soll die Finanzierungslücke der GKV zumindest reduzieren.
Rund 3 Milliarden Euro wird der Bund 2021 für die Finanzierung von Tests und Impfungen an den Fonds zahlen, schätzen die Regierungsfraktionen. Das geht aus der Formulierungshilfe für einen weiteren Änderungsantrag hervor, den Union und SPD in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) einbringen wollen. Damit soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds auch im Jahr 2022 kräftig steigen. Ganze 12,5 Milliarden Euro mehr sollen demnach in monatlichen Teilbeträgen fließen. Die Fraktionen begründen diese Pläne mit der pandemiebedingten Wirtschaftskrise, die auch die Krankenkassen recht deutlich zu spüren bekommen. Sie hätten nach Zahlungen von insgesamt 8 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds im Jahr 2021 zudem keine nennenswerten Reserven, auf die sie zurückgreifen könnten. Die 12,5 Milliarden Euro sollen daher direkt in die Zuweisungen des Fonds an die Kassen fließen, um zu verhindern, dass es zu einer Anhebung der Beiträge kommt.
Eine Rückversicherung wollen Union und SPD aber dennoch in das Gesetz einbauen. Entwickelt sich die finanzielle Lage des Gesundheitsfonds doch besser als erwartet, kann die Bundesregierung die zusätzlichen Steuermittel zurückverlangen. Mehr als die Mindestreserve darf sich der Fonds demnach nicht auf die hohe Kante legen. Am Ende soll der Anteil zurück an den Bund gehen, »der für die Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nicht benötigt wurde«, heißt es.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.