Beschäftigte ohne Booster: Gibt es weiter Gehalt? |
Zuhause bleiben auf Anordnung: Wer infiziert ist oder unter Infektionsverdacht steht, muss in Quarantäne. Wer deshalb nicht arbeiten kann, hat laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Was aber, wenn die Quarantäne durch eine empfohlene Booster-Impfung hätte verhindert werden können? / Foto: Getty Images/Justin Paget
Laut der die Expertise, die der Bundestag online veröffentlicht hat und über die die «Bild»-Zeitung zuerst berichtete, müssten für einen solchen Schritt zunächst die Länder aktiv werden. Eigentlich gewährt das Infektionsschutzgesetz Menschen, die infiziert sind oder unter Infektionsverdacht stehen und ihren Beruf deshalb nicht ausüben dürfen, einen finanziellen Entschädigungsanspruch. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt in einem solchen Fall das Gehalt weiter, kann sich das Geld aber vom Staat zurückholen. Die Bundestagsdienste weisen allerdings darauf hin, dass diese Entschädigung laut Gesetz wegfällt, wenn etwa mit einer Impfung ein solches Verbot hätte vermieden werden können. Dabei könne auch das Fehlen einer Booster-Impfung zum Ausschluss der Entschädigung führen, wenn diese eine öffentlich empfohlene Impfung sei.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt bekanntermaßen eine Covid-19-Auffrischimpfung mindestens drei Monate nach einer ersten vollen Immunisierung. In den 90 Tagen nach der zweiten Impfung müssten doppelt Geimpfte also nicht in Quarantäne, zitiert heute die »Süddeutsche Zeitung« das Bundesgesundheitsministerium. Nach diesem Zeitraum greift die Stiko-Empfehlung – allerdings kommt es laut deren »Kurzinformation« dabei auf die Bundesländer an: Nur wenn die obersten Landesgesundheitsbehörden auf Grundlage der Empfehlung eine öffentliche Empfehlung zum Boostern aussprechen, handele es sich um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Eine Übersicht über Empfehlungen der Landesgesundheitsbehörden oder der Zahl möglicher Betroffener enthält die zweiseitige Expertise nicht.
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