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Bei Quarantäne

Beschäftigte ohne Booster: Gibt es weiter Gehalt?

Arbeitnehmer und Selbstständige können ihren Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfällen verlieren, wenn sie keinen vollen Impfschutz durch eine Corona-Drittimpfung haben und in Quarantäne müssen. Das geht aus einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor. Es kommt dabei aber auf die Regeln in den einzelnen Bundesländern an.
AutorKontaktdpa
Datum 21.01.2022  11:00 Uhr

Laut der die Expertise, die der Bundestag online veröffentlicht hat und über die die «Bild»-Zeitung zuerst berichtete, müssten für einen solchen Schritt zunächst die Länder aktiv werden. Eigentlich gewährt das Infektionsschutzgesetz Menschen, die infiziert sind oder unter Infektionsverdacht stehen und ihren Beruf deshalb nicht ausüben dürfen, einen finanziellen Entschädigungsanspruch. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt in einem solchen Fall das Gehalt weiter, kann sich das Geld aber vom Staat zurückholen. Die Bundestagsdienste weisen allerdings darauf hin, dass diese Entschädigung laut Gesetz wegfällt, wenn etwa mit einer Impfung ein solches Verbot hätte vermieden werden können. Dabei könne auch das Fehlen einer Booster-Impfung zum Ausschluss der Entschädigung führen, wenn diese eine öffentlich empfohlene Impfung sei.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt bekanntermaßen eine Covid-19-Auffrischimpfung mindestens drei Monate nach einer ersten vollen Immunisierung. In den 90 Tagen nach der zweiten Impfung müssten doppelt Geimpfte also nicht in Quarantäne, zitiert heute die »Süddeutsche Zeitung« das Bundesgesundheitsministerium. Nach diesem Zeitraum greift die Stiko-Empfehlung – allerdings kommt es laut deren »Kurzinformation« dabei auf die Bundesländer an: Nur wenn die obersten Landesgesundheitsbehörden auf Grundlage der Empfehlung eine öffentliche Empfehlung zum Boostern aussprechen, handele es sich um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Eine Übersicht über Empfehlungen der Landesgesundheitsbehörden oder der Zahl möglicher Betroffener enthält die zweiseitige Expertise nicht.

Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber unberührt

Zu dem Thema gab es im vergangenen Herbst bereits eine ähnliche Debatte. Damals beschlossen die Gesundheitsminister der Länder als generelle Linie, dass es für die meisten Nicht-Geimpften bei Verdienstausfällen, die wegen angeordneter Quarantäne entstehen, keine Entschädigung vom Staat mehr geben soll – und zwar für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Unabhängig davon haben alle Beschäftigten grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit, also auch wenn man sich mit Corona infiziert.

Bund und Länder hatten vor zwei Wochen neue Quarantäne-Regeln beschlossen und die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und vor allem auch zu Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus aufgerufen. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, sollten laut Beschluss »zeitnah« die Möglichkeit bekommen, sich boostern zu lassen.  Am kommenden Montag, 24. Januar, wollen sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder erneut treffen, um über die Corona-Lage zu beraten.

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