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Stellungnahme der Virologen

Drei Antigenkontakte sind für Covid-19-Schutz wichtig

Wer dreimal mit Virusproteinen von SARS-CoV-2 Kontakt hatte, ob durch Coronaimpfung oder Infektion, sollte gleichbehandelt werden und als geboostert gelten. Das fordert die Gesellschaft für Virologie in einer Stellungnahme.
Christina Hohmann-Jeddi
16.02.2022  12:00 Uhr

Die Impfzertifikate für Genesene sind ein leidiges Thema in Apotheken. Ein Problem dabei ist, dass nicht alle Personen, die eine Coronainfektion durchgemacht haben, ein solches Impfzertifikat für Genesene erhalten können. Darauf haben nur Personen Anspruch, die vor einer ersten Coronaimpfung infiziert waren. Alle SARS-CoV-2-Infektionen nach einer ersten Impfung werden bei der Ausstellung von Impfzertifikaten nicht berücksichtigt.

Dagegen wendet sich jetzt die Gesellschaft für Virologie (GfV) mit einer Stellungnahme vom 14. Februar. Demnach zeigten aktuelle Studien, dass sich nach drei Antigenkontakten qualitativ hochwertige Antikörper gegen SARS-CoV-2 entwickelten, die auch in der Lage seien, die Omikron-Variante zumindest teilweise zu neutralisieren. Der dreifache Antigenkontakt hebe nicht nur den Antikörpertiter wieder, sondern bewirkt auch die Bildung von Antikörpern, die verstärkt am Virus haften.

»Dies ist unabhängig von den unterschiedlichen Konstellationen der Antigenkontakte, also unabhängig davon, ob eine Person dreifach geimpft, zweifach geimpft und genesen oder genesen und zweifach geimpft ist«, schreibt die GfV. Sie schlägt daher vor, »deutschlandweit eine pragmatische Regelung anzuwenden, die Personen mit drei Antigenkontakten, unabhängig von der Art der Antigenkontakte (Impfung oder Infektion), gleichsetzt«. Dies werde bereits in einigen Bundesländern so gehandhabt, zum Beispiel in Hamburg und Bayern, wo dieser Personenkreis bei der Anwendung der 2Gplus-Regel weitgehend von einem Testnachweis befreit sei. Diese bedeute auch, dass Personen, die nur genesen oder nur doppelt geimpft seien einen anderen Status haben müssten als Personen mit drei Antigenkontakten.

Die GfV setzt aber eine Bedingung: Zwischen den Antigenkontakten müsse jeweils ein Zeitabstand von mehreren Wochen liegen. So zeigten Genesene, die zwei Impfungen im Abstand von nur drei Wochen erhalten, durch die zweite Impfung keine Steigerung der Antikörperantwort im Vergleich zur ersten Impfung, heißt es in der Stellungnahme.

Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) unterscheidet in ihren Empfehlungen zur Impfung von Covid-19-Genesenen nach dem Zeitabstand der Infektion zur Impfung: Wer sich nach einer ersten Impfung innerhalb von weniger als vier Wochen mit Corona infiziert, muss eine zweite Impfung für die Grundimmunisierung vornehmen lassen. Wenn aber zwischen der ersten Impfung und der anschließenden Infektion mindestens vier Wochen liegen, gilt man mit den zwei Antigenkontakten als grundimmunisiert. Eine zweite Impfung würde demnach als Booster gewertet – laut STIKO. In den Impfzertifikaten lässt sich das aber, wie beschrieben, nicht abbilden.

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