Beschäftigte ohne Booster: Gibt es weiter Gehalt? |
Zu dem Thema gab es im vergangenen Herbst bereits eine ähnliche Debatte. Damals beschlossen die Gesundheitsminister der Länder als generelle Linie, dass es für die meisten Nicht-Geimpften bei Verdienstausfällen, die wegen angeordneter Quarantäne entstehen, keine Entschädigung vom Staat mehr geben soll – und zwar für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Unabhängig davon haben alle Beschäftigten grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit, also auch wenn man sich mit Corona infiziert.
Bund und Länder hatten vor zwei Wochen neue Quarantäne-Regeln beschlossen und die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und vor allem auch zu Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus aufgerufen. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, sollten laut Beschluss »zeitnah« die Möglichkeit bekommen, sich boostern zu lassen. Am kommenden Montag, 24. Januar, wollen sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder erneut treffen, um über die Corona-Lage zu beraten.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.