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Bei Quarantäne
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Beschäftigte ohne Booster: Gibt es weiter Gehalt?

Arbeitnehmer und Selbstständige können ihren Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfällen verlieren, wenn sie keinen vollen Impfschutz durch eine Corona-Drittimpfung haben und in Quarantäne müssen. Das geht aus einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor. Es kommt dabei aber auf die Regeln in den einzelnen Bundesländern an.
AutorKontaktdpa
Datum 21.01.2022  11:00 Uhr
Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber unberührt

Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber unberührt

Zu dem Thema gab es im vergangenen Herbst bereits eine ähnliche Debatte. Damals beschlossen die Gesundheitsminister der Länder als generelle Linie, dass es für die meisten Nicht-Geimpften bei Verdienstausfällen, die wegen angeordneter Quarantäne entstehen, keine Entschädigung vom Staat mehr geben soll – und zwar für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Unabhängig davon haben alle Beschäftigten grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit, also auch wenn man sich mit Corona infiziert.

Bund und Länder hatten vor zwei Wochen neue Quarantäne-Regeln beschlossen und die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und vor allem auch zu Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus aufgerufen. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, sollten laut Beschluss »zeitnah« die Möglichkeit bekommen, sich boostern zu lassen.  Am kommenden Montag, 24. Januar, wollen sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder erneut treffen, um über die Corona-Lage zu beraten.

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