Berliner Apotheker sagen Ja |
In der Hauptstadt sind die Apotheker dem Impfen in Apotheken gegenüber aufgeschlossener als im Nachbar-Bundesland Brandenburg. / Foto: Shutterstock/canadastock
Nachdem das Masernschutzgesetz am 14. November den Bundestag passiert hat, ist die Grippeimpfung in Apotheken beschlossene Sache. Ab dem 1. März 2020 wird es Pharmazeuten demnach erlaubt sein, im Rahmen von Modellprojekten die Impfung gegen Bezahlung anzubieten. Bei Ärzteverbänden – und auch bei einigen Apothekern – stößt das auf Ablehnung. So sprach sich etwa die Apothekerkammer Brandenburg in einer gemeinsamen Resolution mit der Ärztekammer des Bundeslandes bereits dezidiert dagegen aus.
In Berlin sieht man die Sache differenzierter. Wie bei der Delegiertenversammlung deutlich wurde, sind die Apotheker in der Hauptstadt grundsätzlich bereit, den Impfauftrag des Gesetzgebers anzunehmen. Sie wollen aber damit möglichst nicht in Konflikt mit den ärztlichen Kollegen geraten. »Wir müssen gegenüber den Ärzten sehr deutlich machen, dass wir ihnen nichts wegnehmen wollen, sondern dass wir die Grippeimpfung in Apotheken als ergänzendes Angebot sehen, um die Impfrate zu steigern«, hieß es. Auch sei wichtig, dass die Honorierung angemessen sei.
Die Delegierten der Apothekerkammer Berlin begrüßten es, dass die Bundesapothekerkammer (BAK) ein Curriculum für das Impfen in Apotheken erarbeiten will. Dieses wolle man gerne anwenden. Man hoffe, dass das BAK-Curriculum zügig vorgelegt werde, um etwaigen Einzelaktionen von stark impfwilligen Apothekern zuvorzukommen.
Kritiker des Gesetzes hatten zuletzt auch immer wieder die Berufsordnungen der Apothekerkammern als möglichen Hindernisgrund für das Impfen in Apotheken angeführt. Wo den Pharmazeuten »heilberufliche Tätigkeiten« laut Berufsordnung verboten seien, gebe es ohne Änderung der Ordnung gar keine Möglichkeit, das Impfen zuzulassen, auch nicht im Rahmen von Modellprojekten. Denn Impfen sei eine heilberufliche Tätigkeit. Dem widersprach jedoch Rechtsanwalt Rainer Auerbach, der Geschäftsführer der Kammer: Da das Masernschutzgesetz die Möglichkeit des Impfens durch Apotheker explizit vorsehe, sei es damit automatisch nicht als heilberufliche Tätigkeit einzustufen. Eine Änderung der Berufsordnung sei somit aus juristischer Sicht nicht notwendig, zur Klarstellung aber möglicherweise gut.
Unter den genannten Vorbehalten stimmte die Delegiertenversammlung einstimmig dafür, das Thema Impfen in Apotheken voranzubringen. Die Präsidentin Dr. Kerstin Kemmritz freute sich über das klare Votum. »Wir sind nicht Brandenburg«, sagte sie mit Blick auf die kritische Haltung des Nachbarlandes.