Ärzte und Apotheker gegen Impfmodelle |
Ev Tebroke |
27.11.2019 16:00 Uhr |
Resolution gegen Impf-Modellvorhaben unterzeichnet: Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg und Frank-Ullrich Schulz, Präsident der Landesärztekammer setzen auf eine strikte Trennung von apothekerlicher und ärztlicher Tätigkeit. / Foto: LAKBB
Die Heilberufler Brandenburgs sind sich einig: Das Thema Impfen gehört nicht in die Apotheke. Und die Abgabe von Medikamenten gehört nicht in die Praxis. Im Rahmen der Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg (LAKBB) unterzeichnete deren Präsident Jens Dobbert zusammen mit dem Präsidenten der Landesärztekammer Frank-Ullrich Schulz eine gemeinsame Resolution, in der sie sich gegen die Möglichkeit des Impfens in der Apotheke aussprechen. Die Kammerversammlung der Ärzte hatte die Resolution bereits am 23. November einstimmig angenommen, die LAKBB-Mitglieder stimmten am Mittwoch ebenfalls einstimmig dafür, bei drei Enthaltungen.
Unter dem Titel »Trennung von ärztlicher und apothekerlicher Tätigkeit im Sinne des Patientenschutzes erhalten« bekräftigen in dem Papier beide Seiten ihre Ablehnung zu dem entsprechenden Vorhaben, das nun mit dem verabschiedeten Masernschutzgesetz ab März 2020 in Kraft treten soll. Das Gesetz sieht vor, dass Kassen künftig mit Apotheken Verträge zu Modellvorhaben abschließen können, die den Apothekern das Impfen in der Offizin erlauben und diese entsprechend vergüten. Die Heilberufler Brandenburgs kritisieren diese Regelung als Eingriff in den Kompetenzbereich der ärztlichen sowie der apothekerlichen Profession.
»Impfen ist eine originär ärztliche Tätigkeit und stellt eine komplexe Aufgabe dar, die nicht im Rahmen einer einmaligen Schulung erlernt werden kann«, heißt es in dem Resolutionspapier. Im Sinne des Patientenschutzes müssten Impfungen daher dort stattfinden, wo eine ärztliche Überwachung gewährleistet ist und notfalls auch eine Behandlung. »Auf der anderen Seite ist die Beratung zu Arzneimitteln bei der Abgabe – unabhängig von Verordnung oder Selbstmedikation Aufgabe der Apotheker.« Aufgrund der Kenntnis der gesamten Medikation eines Patienten und des Wirkmechanismus der Arzneimittel sei er prädestiniert, im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit die Therapie des Arztes zu unterstützen. Die fachlichen Kompetenzen von Arzt und Apotheker seien anzuerkennen und zu respektieren. Es liege nicht im Interesse des jeweiligen Berufsstands, die Profession des jeweils anderen auszuüben.