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Covid-19-Impfungen

BAK und BÄK einigen sich auf Impf-Schulung

Um bundesweit Covid-19-Impfungen in den Vor-Ort-Apotheken anbieten zu können, müssen zunächst viele Pharmazeuten hierfür geschult werden. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat in Abstimmung mit der Bundesärztekammer (BÄK) am Donnerstag ein Schulungskonzept veröffentlicht. Damit soll es mit Impfungen in der Apotheke im Februar losgehen.
Charlotte Kurz
06.01.2022  16:18 Uhr

Dass die Apotheker Teil der Covid-19-Impfkampagne werden, ist bereits seit einigen Wochen beschlossene Sache. Allerdings müssen für die Einbindung der Pharmazeuten einige Details geregelt werden, von der Vergütung und Impfstoffbeschaffung, die über eine Coronavirus-Impfverordnung geregelt werden, bis hin zur Schulung von allen Apothekern, die Lust haben mitzuimpfen.

Für diese Schulungen war die Bundesapothekerkammer (BAK) im Dezember 2021 vom Gesetzgeber dazu beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) ein ärztliches Schulungskonzept auf die Beine zu stellen. Die beiden Kammern hatten hierfür eine Frist bis zum 31. Dezember 2021 einzuhalten und bis dahin gemeinsam ein sogenanntes Mustercurriculum zu entwickeln, das dann von den Landesapothekerkammern in Schulungen umgesetzt werden soll. Nun hat die Zusammenarbeit zwar einige Tage länger gedauert als ursprünglich angedacht, aber am heutigen Donnerstag veröffentlichte die BAK das sechsseitige Mustercurriculum zur Covid-19-Impfung. Das Curriculum ist im geschützten Mitgliederbereich der ABDA zu finden.

»Wer impfen will, muss genau wissen, was er tut – das gilt auch für Apothekerinnen und Apotheker. Wir haben die Inhalte einer bundeseinheitlichen Fortbildung zur Covid-19-Impfung festgelegt und diese mit der Bundesärztekammer abgestimmt«, sagte BAK-Präsident Thomas Benkert am Donnerstag.

Das Curriculum enthält die Vorgaben für die Schulungen, die Apotheker dazu befähigen sollen, Covid-19-Impfungen zu verabreichen. Es soll Apotheker darin schulen, zu entscheiden, welche Personen in der Apotheke geimpft werden können und welchen eine ärztliche Konsultation anzuraten ist. Sie sollen zudem über die Impfung aufklären, die Impfung durchführen und dokumentieren sowie Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen einleiten können.

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