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Grippeimpfung in der Apotheke

Schulungs-Curriculum angepasst

Diesen Herbst geht das Grippeimpfen in der Apotheke in die Regelversorgung über. Die Bundesapothekerkammer hat nun in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer das Schulungs-Curriculum überarbeitet. Wer bereits die Fortbildung aus dem Modellprojekt oder zur Corona-Impfung absolviert hat, gilt als qualifiziert.
Daniela Hüttemann
01.08.2022  15:30 Uhr

Im sogenannten Pflegebonusgesetz wurde verankert, dass Apotheken ab diesem Herbst Grippeimpfungen nicht mehr nur in Modellprojekten, sondern auch im Rahmen der Regelversorgung anbieten dürfen. Voraussetzung sind entsprechend fortgebildete Approbierte.

Die Fortbildung sieht eine ärztliche Schulung vor. Das war auch bereits bei den Modellprojekten und bei der Corona-Impfung durch Apothekerinnen und Apotheker so. Zum Übergang in die Regelversorgung hatte der Gesetzgeber aber die Bundesapothekerkammer beauftragt, zusammen mit der Bundesärztekammer ein Muster-Schulungs-Curriculum auf Basis der bereits existierenden Schulungen zu entwickeln. Das ist nun geschehen und dem Curriculum für die Covid-19-Impfschulung nachempfunden worden. 

Der zeitliche Umfang der Schulung soll insgesamt zwölf Fortbildungsstunden betragen. Die Fortbildung besteht aus fünf Teilen: Teil 1 (zwei Fortbildungsstunden) wird als Selbststudium durchgeführt. In Teil 2 werden in zwei Fortbildungsstunden die Theorie zum Influenza-Virus, der Erkrankung an sich, ihrer Therapie und Prävention einschließlich Allgemeines zur Influenza-Impfung sowie zu den verschiedenen Impfstoffen vermittelt. 

Teil 3 (zwei Fortbildungsstunden) ist ebenfalls noch Theorie. Hier geht es um die Durchführung der Impfung, von der Vorbereitung über rechtliche Aspekte, die Patientenaufklärung, die eigentliche Durchführung, Dokumentation bis zum Notfallmanagement und Pharmakovigilanz. Teil 4 ist dann die ärztliche Schulung, also der Praxisteil in Form eines Präsenz-Seminars oder in einer medizinischen Einrichtung wie einer Arztpraxis. Dieser Teil umfasst mindestens vier Fortbildungsstunden. Teil 5 umfasst mindestens zwei Fortbildungsstunden zur Maßnahme der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen in Präsenz und ist verpflichtend, sofern der Apotheker nicht über die gültige Qualifikation als Ersthelfer verfügt.

Zum Abschluss der Fortbildung steht eine geeignete Lernerfolgskontrolle an, zum Beispiel ein Multiple-Choice-Test. Erst dann gibt es die nötige Bescheinigung, um selbstständig in der Apotheke impfen zu dürfen. Ziele der Fortbildung sind,

  • dass Apotheker entscheiden können, welche Personen sie impfen können und welchen der Gang zum Arzt anzuraten ist,
  • dass Apotheker die Personen über die Impfung aufklären und ihre Einwilligung einholen können,
  • dass Apotheker intramuskuläre Impfungen durchführen und dokumentieren können,
  • sowie dass sie bei akuten Impfreaktionen Notfallmaßnahmen einleiten können.

Wer bereits eine ärztliche Schulung im Rahmen der Grippeimpf-Modellprojekte oder für die Durchführung von Corona-Schutzimpfungen absolviert hat, gilt als qualifiziert für die Grippeimpfung in der Apotheke als Regelversorgung.

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