| Daniela Hüttemann |
| 13.03.2026 16:20 Uhr |
Die Dokumentation von Impfungen machen viele Apotheken fast komplett digital – nur das Einkleben des Chargenaufklebers erfolgt vorerst noch analog. / © Getty Images/Westend61
Aktuell dürfen Apotheken in Deutschland Schutzimpfungen gegen Influenza (für Personen ab 18 Jahren) und Covid-19 (ab zwölf Jahren) durchführen. 2025 haben das nach Angaben der ABDA bundesweit 1682 Apotheken, also in etwa jede zehnte, auch getan.
Um impfen zu dürfen, muss mindestens eine Apothekerin oder ein Apotheker im Team die entsprechende Qualifikation erwerben – sie oder er muss ärztlich geschult sein, was auch im Rahmen der Regelversorgung erfolgen kann. Die meisten dürften ihre Qualifikation über entsprechende Fortbildungen der Apothekerkammern erreichen. Das aktuelle Curriculum hat einen zeitlichen Gesamtumfang von 14 Fortbildungsstunden à 45 Minuten, davon mindestens vier Einheiten mit praktischen Übungen und mindestens zwei zur Ersten Hilfe bei Impfreaktionen.
Der Betriebserlaubnisinhaber muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, das Impfen der zuständigen Behörde melden und die betrieblichen Abläufe im QMS festlegen. Es braucht einen Hygieneplan, Arbeitsschutzmaßnahmen und das nötige Material. Dann kann es losgehen.
Alles rund um die Qualifizierung wie das Schulungs-Curriculum, die praktische Durchführung wie die Leitlinie und Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Informationen zur Abrechnung und Impfsurveillance ist auf der ABDA-Website zu finden.
In der Alten Apotheke 1691 in Bochum impft Inhaberin Dr. Inka Krude gemeinsam mit sechs angestellten Apothekerinnen und Apothekern bereits in der fünften Saison. Rund 3000 Grippe- und Covid-19-Impfungen hätten sie in dieser Saison geschafft, davon den Großteil im Oktober an sechs Tagen die Woche, berichtet sie der PZ.
Für Dr. Inka Krude gehört Impfen zu ihren Lieblingstätigkeiten in der Apotheke. / © Alte Apotheke 1691
»Damit das funktioniert, muss der Prozess komplett durchstrukturiert sein und alle im Team müssen Bescheid wissen und sich beteiligen«, erklärt Krude. Essenziell ist ein Terminbuchungstool, in dem die Apotheke ihre möglichen Slots freischaltet.
Außerdem braucht es einen geeigneten Raum mit entsprechender Ausstattung und Wahrung der Privatsphäre. Eine Liege ist übrigens nicht vorgeschrieben. Sie wäre nur dann Pflicht, wenn ein Patient im Anamnesegespräch angibt, dass er schon einmal bei einer Impfung ohnmächtig geworden sei. In diesem Fall kann die Apotheke den Patienten an eine andere Impfstelle verweisen.
Betritt jemand mit Impftermin die Alte Apotheke 1691 in Bochum, sieht das Procedere wie folgt aus: Der nächste freie Mitarbeitende hinter dem HV begrüßt die Person und bedankt sich, dass sie sich für die Impfung in der Apotheke entschieden habe. Es wird gefragt, welche Impfung gewünscht sei und ob die andere auch infrage komme. Die GKV-Karte wird eingelesen beziehungsweise bei Privatversicherten werden die Daten aufgenommen. »Oft stellen wir fest, dass noch ein E-Rezept vorliegt, was dann gleich eingelöst werden kann«, erzählt Krude.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.