Beipackzettel soll Entsorgungshinweis enthalten |
Jennifer Evans |
06.05.2019 16:56 Uhr |
Es reicht meist, alte Medikamente über den Hausmüll zu entsorgen. Da dieser verbrannt wird, bleiben keine Arzneimittel-Rückstände in der Umwelt. / Foto: Fotolia/TR Design
Es sei wichtig, verfallene oder nicht verbrauchte Arzneimittel so zu entsorgen, dass sie die Umwelt nicht belasten, so das BfArM. Denn die wirksamen Bestandteile des Präparats könnten aktiv bleiben und etwa unerwünschte Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt haben.
Sofern also nicht aufgrund von der Besonderheit des Arzneimittels ein spezifischer Entsorgungshinweis vorgesehen ist, wie etwa bei Krebsmedikamenten, soll dem Bundesinstitut zufolge in der Gebrauchsinformation künftig unter dem Abschnitt 5 »Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren?« der folgende Text stehen: »Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (zum Beispiel nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei.« Ob die Gebrauchsinformationen tatsächlich um den entsprechenden Passus ergänzt werden, will das BfArM nach eigenen Angaben »stichprobenartig prüfen und behält sich bei Bedarf vor, im Einzelfall entsprechende Auflagen individuell anzuordnen.«
Derzeit gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln, da Belange rund um den Hausmüll auf kommunaler Ebene geregelt sind. Auch deshalb ist nach Ansicht des BfArM dieser Hinweis in der Packungsbeilage wichtig, damit in Zukunft nicht mehr so viele alte Medikamente in der Toilette landen oder über den Abfluss entsorgt werden.
Auch einige Apotheken bieten die Rücknahme von Medikamenten an. Sie sind rechtlich aber nicht dazu verpflichtet. Zudem gibt es in einigen Städten und Gemeinden neben dem Hausmüll noch andere Möglichkeiten für die Entsorgung von Altarzneimitteln, wie etwa Schadstoffsammelstellen.