Apotheker tragen zum Gewässerschutz bei |
Katja Egermeier |
12.11.2018 15:52 Uhr |
Alte Arzneimittel gehören in den Hausmüll, nicht in die Kanalisation. Foto: iStock/TR Design
Der Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Dr. Günther Hanke, stellte in diesem Zusammenhang zunächst klar, dass der Verzicht auf Arzneimittel nicht die Lösung sei. In einem Presseschreiben der Kammer sagte er: »Arzneimittel sind ein Segen. Ich kann meinen Patienten in der Apotheke nicht empfehlen, starke Schmerzen aus Umweltschutzgründen zu ertragen.«
Angezeigt sei jedoch die Beratung der Kunden beispielsweise bei der richtigen Entsorgung von Arzneimitteln. Der falsche Umgang mit alten Arzneimitteln könne Ursache für negative Umwelteinflüsse sein, so die Kammer. Zwar könnten eingenommene Arzneimittel, die nur teilweise vom Körper abgebaut werden, über natürliche Ausscheidungen im Abwasser landen. Eine vermeidbare zusätzliche Belastung durch eine falsche Entsorgung sollte jedoch verhindert werden. So dürften Arzneimittel auf keinen Fall in der Toilette oder dem Waschbecken entsorgt werden, erklärt Hanke. »Arzneimittel gehören in den Hausmüll, der meist verbrannt wird. Dadurch werden die Wirkstoffe zuverlässig zerstört.«
Auch sollten Patienten beispielsweise nach der Anwendung einer schmerzstillenden Salbe einige Stunden nicht duschen oder baden. Bei den Wirkstoffen und den Darreichungsformen gebe es zudem Spielraum. Hanke: »In manchen Fällen kann die Einnahme einer Tablette statt das Auftragen einer Salbe die Beschwerden ebenfalls lindern und gleichzeitig umweltverträglicher sein.«
Der Kammerpräsident will auch bei den Kläranlagen ansetzen, die viele Wirkstoffe nicht zuverlässig aus dem Wasser entfernten. »Technisch sind bessere Kläranlagen heute schon möglich und werden punktuell umgesetzt«, doch die Investitionen seien sehr hoch. Dr. Martina Winker vom Institut für sozial-ökologische Forschung sieht eine ausreichende Reduktion der Wirkstoffe über eine technische Reinigung jedoch nicht sichergestellt. »Es ist wichtig, bereits bei der Verordnung und dem Konsum von Arzneimitteln anzusetzen – soweit es die Behandlung erlaubt.«