| Alexander Müller |
| 04.06.2026 13:05 Uhr |
In der Begründung zur Verordnung wird auch auf die anderen Teile der Apothekenreform verwiesen: Mit dem Gesetz zur Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sowie der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen würden weitere Maßnahmen ergriffen, »um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu verbessern, Bürokratie abzubauen und die Flexibilität für die Wahrnehmung des Versorgungsauftrages zu erhöhen«. Die Apotheken würden damit deutlich entlastet.
Ziel dieser Honorar-Verordnung sie es, parallel die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken durch eine angemessene Anpassung der Vergütung zu stärken und damit zur langfristigen Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland beizutragen.