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Wortlaut der Verordnung
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Begründung für gestaffeltes Fixum

Das Packungsfixum steigt im Juli auf 9 Euro und zum Jahreswechsel auf 9,50 Euro. Ziel der gestern vom Kabinett durchgewinkten Verordnung ist es, »die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken durch eine angemessene Anpassung der Vergütung zu stärken und die Arzneimittelversorgung in Deutschland langfristig zu sichern«.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 04.06.2026  13:05 Uhr

Koalition lobt sich für Reform

In der Begründung zur Verordnung wird auch auf die anderen Teile der Apothekenreform verwiesen: Mit dem Gesetz zur Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sowie der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen würden weitere Maßnahmen ergriffen, »um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu verbessern, Bürokratie abzubauen und die Flexibilität für die Wahrnehmung des Versorgungsauftrages zu erhöhen«. Die Apotheken würden damit deutlich entlastet.

Ziel dieser Honorar-Verordnung sie es, parallel die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken durch eine angemessene Anpassung der Vergütung zu stärken und damit zur langfristigen Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland beizutragen.

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