Pharmazeutische Zeitung online
Retaxwelle

BKKen lassen sich nicht beeindrucken

06.12.2011  16:06 Uhr

Von Daniel Rücker / In Zusammenhang mit der systematischen Retaxierung von Rezepten über Betäubungsmittel (BtM) bläst den Betriebskrankenkassen der Wind immer heftiger ins Gesicht. Doch die geben sich dickfellig und argumentieren mit dem Arznei­mittelliefervertrag.

Es gibt Situationen im Leben, da wäre es klug nachzugeben. Zum Beispiel dann, wenn man etwas tut, was so niemand anderes macht. Wenn man dann auch noch von allen Seiten zu hören bekommt, man handele falsch, dann ist dies eine gute Gelegenheit, sein Verhalten zu überprüfen. Die nordrhein-westfälische Betriebskrankenkasse Novitas BKK und andere BKKen, die derzeit ihre aktuelle Finanzsituation mithilfe des Dienstleisters Protaxplus aufzubessern versuchen, handeln anders: Sie bleiben bei ihrer Strategie, BtM-Rezepte in großem Umfang auf null zu retaxieren.

 

Keine Aufgabe der Kassen

 

Bei den Aufsichtsbehörden reibt man sich verwundert die Augen. Die Retaxwelle der Betriebskrankenkassen kommt dort überhaupt nicht gut an. Es sei überhaupt nicht die Aufgabe der Kassen, BtM-Rezepte auf Formfehler zu prüfen, schreibt die Bezirksregierung an die Apothekerkammer Nordrhein in einem Brief. Die Kammer hatte die Behörde um eine Stellungnahme zu den Retaxierungen gebeten. In Nordrhein-Westfalen werde der Verkehr mit Betäubungsmitteln von den Unteren Gesundheitsbehörden überwacht. Das sind hier die Amtsapotheker.

Unbestritten ist, dass Apotheker BtM-Rezepte prüfen müssen. Das sieht auch die Bezirksre­gierung so. BtM-Rezepte seien Urkunden, die nach der Betäubungsmittel­verschrei­bungs­verordnung (BtMVV) zu prüfen seien.

 

Den Kassen steht es nach Angaben der Bezirks­regierung nicht zu, BtM-Rezepte betäubungs­mit­tel­rechtlich zu prüfen. Deshalb könnten sie auch keinesfalls wegen formaler Fehler die Zahlung verweigern, macht die Bezirksregierung deutlich. Zuständig seien hier gemäß § 64 des Arznei­mit­tel­gesetzes an erster Position die Bundesopium­stelle und die Amtsapotheker.

 

Der Brief endet so deutlich, dass ihn auch die Verantwortlichen bei der BKK Novitas verstehen können müssten: »Im Rahmen der Rezeptab­rechnung kann ich daher keinen Grund erkennen, der die abrechnenden Krankenkassen dazu befugt, Abrechnungen aus formal betäubungsmittelrechtlichen Gründen zu verweigern und damit Teil- und/oder Vollretaxationen zu begründen.«

 

Womöglich haben die BKK-Oberen die Aussage schon verstanden. Daran halten wollen sie sich aber nicht. Sie argumentieren dabei nur am Rande mit der BtMVV. Sie berufen sich auf den nordrhein-westfälischen Arzneimittelliefervertrag, der Retaxierungen wegen Formfehlern zulasse. Zudem berufen sie sich auf Urteile des Bundessozialgerichts, nach denen dem Leistungserbringer keine Vergütung zustehe, wenn er gegen Vorschriften verstoßen habe. Dies ist eine Sichtweise, die der Jurist Dr. Jan Wiesener schon bei der Versammlung der Apothekerkammer Nordrhein als nicht haltbar bezeichnet hatte. Bei den hier angeführten Urteilen habe immer ein grober Verstoß vorgelegen. Die BKKen retaxieren schon auf null, wenn statt »3 x 1 Tablette« abgekürzt »3 mal 1 Tabl.« Auf dem Rezept vermerkt war.

 

Versicherte in Geiselhaft

 

Die Kassen lassen sich von ihrer kruden Argumentation auch nicht davon abbringen, dass andere Aufsichtsbehörden die Sachlage ähnlich beurteilen. So bestätigte in der Fernsehsendung »defacto« vom Hessischen Rundfunk (HR) am vergangenen Sonntag das Regierungspräsidium Darmstadt die Position der Bezirksregierung Düsseldorf, die Prüfung von BtM-Rezepten falle nicht in die Zuständigkeit der Krankenkassen. Das Regierungspräsidum sei dafür zuständig, dass die BtMVV eingehalten werde.

 

Auch Patientenvertreter haben wenig Verständnis dafür, dass die BKKen ihre eigenen Versicherten quasi in Geiselhaft nehmen, um für Betäubungsmittel nichts bezahlen zu müssen. Wolfram Armin Candidus, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten, warf den Kassen vor, es gehe ihnen weniger um die Arzneimittelsicherheit als um die Möglichkeit, preiswert an Betäubungsmittel zu kommen. Candidus im HR: »Die Kassen wollen einfach ihre Rechnung nicht bezahlen.«

 

Ministerium soll handeln

 

Aus Sicht von Nordrheins Amtsapothekern muss dem Treiben der BKKen schnell ein Ende gemacht werden. In einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium fordert der Wuppertaler Amtsapotheker Dr. Holger Goetzendorff die Politik auf, »diesem zunehmend auch aus Patientensicht skandalösen Treiben ein Ende zu bereiten«. Nachdem die Position der zuständigen Überwachungsbehörden von den Krankenkassen nicht ernst genommen werde, könne nur noch ein konsequentes Einschreiten des Bundesgesundheitsministeriums – und auch des Bundesversicherungsamtes als Aufsichtsbehörde der Betriebskrankenkassen – die mittlerweile flächendeckende Verunsicherung der Fachkreise beenden und das Recht der Patienten auf unverzügliche Belieferung wieder herstellen.

 

In dem Schreiben beklagt Goetzendorff, Kassen wie die Novitas BKK, die BKK Vor Ort und die BKK Hoesch hätten mit der Retaxierung von Rezepten mit kleinsten Formfehlern die Versorgung schwer kranker Patienten gefährdet. Dabei hätten die angeblichen Formfehler keinerlei Auswirkungen auf die Arzneimittelsicherheit. Auch sei keinem Patienten ein Schaden entstanden.

 

Die Apotheker seien erheblich verunsichert, weil sie 500 Euro und mehr verlören, wenn sie ein Rezept belieferten, auf dem statt »gemäß« das Wort »laut« steht oder statt »Anweisung« das Wort »Anordnung« aufgedruckt ist, schreibt Goetzendorff. In der Konsequenz werde die unverzügliche Belieferung der Patienten verzögert oder sogar verhindert, etwa wenn bei Rezepten mit Formfehlern über das Wochenende keine Korrekturen möglich sind. Auf diese Weise träten die Kassen »den Verbraucherschutz mit Füßen«.

 

Aggressiver Kurs

 

Als unerträglich bezeichnet Goetzendorff einen Aufruf des BKK Landesverbandes in Nordrhein-Westfalen, in dem die Ärzte aufgefordert werden, fehlerhafte Verschreibungen nicht zu korrigieren. Goetzendorff: »Offensichtlich geht es nicht um die ordnungsgemäße Versorgung von Patienten, sondern darum, für erbrachte Leistungen der Apotheke nicht zahlen zu wollen.«

 

Wie lange die nordrhein-westfälischen Betriebskrankenkassen ihren aggressiven Kurs auf dem Rücken der eigenen Patienten noch weiterfahren können, bleibt abzuwarten. Sie haben weder die Aufsichtsbehörden noch die Versicherten auf ihrer Seite. Selbst vom GKV-Spitzenverband ist mittlerweile Kritik zu hören. Die Einsparungen über nicht bezahlte BtM-Rezepte dürften sich, gemessen an den Gesamtausgaben der Kassen, wahrscheinlich auch in Grenzen halten. Sie haben sich offensichtlich vergaloppiert. Jetzt braucht es jemanden, der die Zügel in die Hand nimmt und sie aus der Sackgasse rausführt – zum Nutzen aller. / 

Mehr von Avoxa