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Bundesweite Lösung für Null-Retax

24.07.2012  18:49 Uhr

Von Stephanie Schersch / Im Streit um die Retaxierung von Betäubungsmittelrezepten haben sich Apotheker und Betriebskrankenkassen (BKK) nun auch auf Bundesebene geeinigt. Apotheker erhalten demnach Geld zurück, wenn Rezepte wegen Formfehlern retaxiert wurden.

Bereits im Juni hatten die Apothekerverbände in Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung mit den Betriebskrankenkassen auf Landesebene getroffen. Diese hatten über Monate hinweg Rezepte über Betäubungsmittel bereits bei kleinen Formfehlern um den kompletten Rechnungsbetrag gekürzt. Dabei galt schon als Fehler, wenn ein Wort nicht voll ausgeschrieben, sondern abgekürzt auf dem Rezept stand. Die Einigung sieht nun unter anderem vor, dass die Kassen künftig allenfalls den Vergütungsanteil des Apothekers, nicht aber den Warenwert des Arzneimittels retaxieren dürfen.

 

Diese Regelung soll nun bundesweit gelten. Alle Mitgliedsverbände des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hätten der Vereinbarung zugestimmt oder strebten eine im Wesentlichen gleichlautende Einigung an, teilte der DAV vergangene Woche mit. Apotheker, denen Rezepte aufgrund von Formfehlern retaxiert wurden, erhalten die Beträge demnach in den kommenden sechs Monaten zurück. Mit der bundesweiten Klärung der Problematik hätten Apotheker und Krankenkassen ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt und »eine gemeinsame verantwortungsbewusste Lösung im Interesse einer reibungslosen Versorgung von Versicherten und Patienten erzielt«, heißt es beim DAV.

 

Lob kam auch aus dem Bundesgesundheitsministerium. »Wir freuen uns, dass sich die Vertragspartner geeinigt haben«, sagte ein Sprecher auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung. In den vergangenen Wochen war immer wieder auch eine gesetzliche Lösung in Sachen Null-Retax im Gespräch. Die getroffene Vereinbarung auf Ebene der Selbstverwaltung habe eine solche Regelung nun vorerst überflüssig gemacht, so der Sprecher. /

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