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14.08.2012 18:20 Uhr |
PZ / Sie haben Fragen zur neuen Apothekenbetriebsordnung? Der PZ-Expertenrat Spezial auf unserer Homepage liefert Ihnen die Antworten. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl bislang gestellter Fragen.
Frage: Ich kann im neuen Gesetzestext den Paragrafen nicht finden, in dem ausdrücklich beschrieben wird, dass der Bote zum Apothekenpersonal gehören muss. Kann ein zuverlässiges Taxiunternehmen den Botendienst übernehmen? N.N.
Antwort von Dr. Sigrun Rich, LAK Baden-Württemberg: Auch in der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelt Paragraf 17 Absatz 2 die Botenzustellung. Neu wurde eingefügt, dass, sofern eine Beratung in der Apotheke nicht bereits vorgenommen wurde, die Beratung durch das pharmazeutische Personal der Apotheke in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auslieferung erfolgen muss. Ansonsten ist bei der Zustellung durch Boten dafür Sorge zu tragen, dass die Arzneimittel dem Empfänger in zuverlässiger Weise ausgeliefert werden. Erst in der Begründung zu diesem Absatz der neuen ApBetrO wird näher ausgeführt, dass der Bote zum Apothekenpersonal gehören muss. Ein Taxiunternehmen kann den Botendienst daher nicht übernehmen.
Frage: Welche Arzneimittel und Medizinprodukte dürfen nicht mit dem Botendienst ausgeliefert werden? Griseldis Lamouchi, Lachendorf
Antwort von Dr. Reinhard Diedrich, AK Niedersachsen: Der Paragraf 17 Absatz 2 Satz 4 ApBetrO schreibt vor, dass bei Zustellung durch Boten Sorge zu tragen sei, dass die Arzneimittel dem Empfänger in zuverlässiger Weise ausgeliefert werden. Medizinprodukte sind hier zwar nicht namentlich erwähnt. Es ist aber zu unterstellen, dass dafür Entsprechendes gilt. Ausschlussvorgaben sind hier nicht aufgeführt. Geschieht die Auslieferung also in allen Fällen zuverlässig, liegt auch kein Grund vor, zum Beispiel ein Betäubungsmittel von der Auslieferung auszunehmen. Es sollte nur im QMS festgelegt werden, was Auslieferung in zuverlässiger Weise bedeutet, zum Beispiel keine Auslieferung an Nachbarn, kein Anhängen der Tüte an die Türklinke et cetera. /