Notwendige Nomenklatur |
15.07.2014 15:32 Uhr |
Noch wartet das Perspektivpapier zur Apotheke 2030 nach seiner Annahme durch die Mitgliedsorganisationen der ABDA auf die endgültige Zustimmung durch den Apothekertag im September. Und als könne man es kaum abwarten, werden schon einmal die Ärmel hochgekrempelt. Richtig so! Denn zentrale Punkte dieses Papiers erfordern ein in Teilen hochstrukturiertes Vorgehen. So kann das, was sich als Medikationsmanagement flüssig liest, bei oberflächlicher Betrachtung zu so gravierenden Missverständnissen führen, dass Kernpunkte des neuen Selbstverständnisses der deutschen Apothekerschaft gefährdet werden, noch bevor man überhaupt in die Realisierung eingestiegen ist.
Es empfiehlt sich daher, das Nomenklaturbuch aufzuschlagen, besonders dann, wenn es um Reizthemen geht, die bekanntlich auch die Ärzteschaft für sich reklamiert, nachdem sie von den Apothekern benannt und aufgeschrieben wurden. Da ist es gut, sich ganz klar darauf zu verständigen, was die Begriffe Medikationsmanagement und Medikationsanalyse tatsächlich bedeuten und welche Spielarten in diesem Bereich denkbar sind (lesen Sie dazu Medikations-Check: Eine Analyse ist kein Management und Medikationsanalyse und -management: Grundsatzpapier definiert Begriffe). Ist dies nachweislich und nachvollziehbar geschehen, kann man Diskussionen, die mit Sicherheit nicht immer rational, sondern sehr oft emotional geführt werden, in eine konstruktive Richtung lenken. Denn schließlich ist »diese Leistung so wichtig, dass man sie niemandem vorenthalten darf«, wie es der ABDA-Präsident Friedemann Schmidt formuliert hat.
Dass von Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Arzneimittel der ABDA ein Grundsatzpapier erstellt wurde, das die Basis für Diskussionen um ein vorhersehbar kontroverses Thema bilden sollte, ist äußert begrüßenswert. Folglich sollte dieser Beitrag Pflichtlektüre für jeden Apotheker sein.
Es gilt also noch mal dazuzulernen, und das nicht nur im Bereich Medikationsmanagement. Auch hinsichtlich der künftig vermehrt vorkommenden Wirkstoffverordnungen in der Apotheke werden Dinge zu beachten sein, die sich jenseits des gewohnten pharmazeutischen Routinebetriebs bewegen (lesen Sie dazu ARMIN-Wirkstoffverordnung: Gemeinsamer Datensatz für Ärzte und Apotheker). So deutet sich also an, dass »Perspektiven« nicht meint »weiter so«. Und das ist auch gut so.
Professor Dr. Theo Dingermann
Mitglied der Chefredaktion