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Zeitplan Apothekenreform
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ApoVWG wohl kommende Woche im Ausschuss

Die Apothekenreform hat derzeit mehrere lose Enden. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wird von mindestens einer Verordnung flankiert und vom GKV-Spargesetz sind die Apotheken auch betroffen. Ein ambitionierter Zeitplan sieht vor, dass alles zusammenläuft.
AutorAlexander Müller
Datum 11.05.2026  14:00 Uhr

EU bremst Verordnung

Die Bundesregierung will jetzt noch eine Stellungnahme nach Brüssel schicken, könnte diesen Teil der Reform allerdings auch ausklammern und die europarechtlich unkritischen Vorhaben in den Bundesrat schicken. Warken hatte wiederholt angekündigt, dass Verordnung und ApoVWG gleichzeitig in Kraft treten sollen.

Das gilt auch für die versprochene Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro – wobei zwischen Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Regierungsfraktionen noch Uneinigkeit herrscht, ob die Anpassung gestaffelt oder an einem Stück passieren soll. Angestrebt wird Erhöhung zum 1. Juli 2026.

Das große Spargesetz

Die Apotheken sind außerdem in das große gesundheitspolitische Vorhaben der schwarz-roten Koalition eingebunden: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen die Krankenkassen allein im nächsten Jahr mehr als 16 Milliarden Euro sparen. Die Apotheken sollen ab 2027 über einen erhöhten Kassenabschlag – 2,07 statt 1,77 Euro – einen Sparbeitrag von rund 200 Millionen Euro leisten.

Bei diesem Reformpaket drückt die Koalition aufs Tempo: Der Referentenentwurf wurde am 16. April veröffentlicht, vier Tage später fand schon die Verbändeanhörung statt. Der Kabinettsbeschluss folgte am 29. April. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 11. Juni 2026 geplant, am Tag darauf der erste Durchgang im Bundesrat. Damit die Länderkammer das Gesetz in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli wie geplant beschließen kann, müsste die 2. und 3. Lesung im Bundestag am 26. Juni stattfinden.

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