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DAV-Apothekenportal

Apotheken starten mit Impfzertifikaten für Genesene

Jetzt können auch Menschen ein Coronavirus-Impfzertifikat erhalten, wenn sie nach einer Infektion genesen sind und anschließend geimpft wurden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat seine Mitglieder darüber informiert, wie die Ausstellung solcher Zertifikate im DAV-Apothekenportal funktioniert. In Deutschland gibt es rund 3,6 Millionen Genesene.
Benjamin Rohrer
08.07.2021  13:40 Uhr
Apotheken starten mit Impfzertifikaten für Genesene

Rund 3,6 Millionen Menschen haben sich hierzulande inzwischen mit dem Coronavirus infiziert. Viele von ihnen wurden nach ihrer Infektion inzwischen auch schon geimpft. Bislang gab es allerdings nicht die Möglichkeit sich im Anschluss ein digitales Impfzertifikat ausstellen zu lassen – weder in Apotheken noch in den Arztpraxen. Dem Vernehmen nach hatte es bislang schlichtweg keine Schnittstelle zwischen dem Robert-Koch-Institut (RKI) zu den ausstellenden Institutionen gegeben, um die Zertifikate zu erzeugen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte daraufhin Mitte Juni erklärt, dass auch Genesene bis Ende Juni ihre Zertifikate in die Corona-Warn-App sowie die CovPass-App eintragen könnten.

Nun ist es soweit: Die Apotheken sollen ab dem morgigen Freitag auch Menschen ein digitales Impfzertifikat ausstellen können, wenn diese vorher an Covid-19 erkrankt waren und anschließend geimpft wurden. Wie der DAV am heutigen Donnerstag in einem Rundschreiben informiert, sollen die Zertifikate – wie bereits bei doppelt geimpften Personen – ebenfalls über das DAV-Portal (mein-apothekenportal.de) erzeugt werden können. In seinem Info-Schreiben erklärt der DAV, welche Dokumente sich die Apotheken vorzeigen lassen müssen vor der Erzeugung des Zertifikats:

 > Amtlich beglaubigter Identitätsnachweis

> Nachweis einer Impfung mit einem in der EU zugelassenen oder einem diesen gleichgestellten Covid-19-Impfstoff

> Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion durch eine Labordiagnostik mittels PCR-Test

> Die beiden zuvor genannten Nachweise können in Papierform, etwa im gelben Impfbuch der Weltgesundheitsorganisation WHO, in digitaler Form und in folgenden Sprachen vorgelegt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Spanisch.

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